[…] deutsche Heilpraktikergesetz, 2 Versionen zum Hintergrund Das bis heute geltende deutsche Heilpraktikergesetz stammt von Deutschlands »Naziregierung« aus dem Jahr 1939. Allgemein herrscht die Meinung vor, es sei deshalb erlassen worden, weil die sogenannte »Reichsregierung« den ausufernden Quacksalbern, Geistheilern, Scharlatanen, Kurpfuschern und sonstigen »Heilern« Einhalt gebieten wollte. Die Ausübung von Therapien wurde nur noch Ärzten und eben »Heilpraktikern« erlaubt. Es heißt […] weiterlesen …