[…] in der Wohnung, auch das gehört zum »vertragsgemäßen Gebrauch« Berlin (ots)Ein Vermieter kann die Auszahlung der Mietkaution an Erben nicht verweigern, weil ihm nach dem Tod des Mieters besondere Reinigungskosten entstanden seien. Denn das Sterben in einer Wohnung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zum vertragsgemäßen Gebrauch des Objekts (Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg, Aktenzeichen 15 C 59/20). Der Fall Ein Mieter hatte bei Vertragsabschluss eine Kaution […] weiterlesen …