50 Jahre Kreis Gütersloh, Ausstellung und Broschüre zur Kreis Gründung, aktuell ist die Ausstellung zur Gründung des Kreises Gütersloh im Foyer des Kreishauses Gütersloh zu sehen

Gütersloh, 4. April 2023

Am 1. Januar 1973 wurde der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westfalen) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung war nicht konfliktfrei. Wie liefen die Diskussionen ab? Wo gab es Unterstützung und wer leistete Widerstand? Wer hielt die Gründung für ein »schlechtes #Theaterstück« und wer für die »bestmögliche Lösung«? Wie groß war der Entscheidungsspielraum der beteiligten Kreise und Kommunen? Diesen Fragen geht die Ausstellung des Kreisarchivs Gütersloh anlässlich des 50 jährigen Bestehen des Kreises Gütersloh nach. Die Ausstellung ist bis zum 5. Mai 2023 im Kreishaus #Gütersloh und im #Rathaus #Versmold zu sehen. Anschließend wird sie auf Wanderschaft durch den Kreis gehen.

»Wir sollten aufhören so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.« Mit diesen #plastischen Worten wandte sich der damalige CDU Fraktionsvorsitzende Friedrich Blotenberg an die Mitglieder des Haller Kreistages, um der Debatte etwas an Emotionalität zu nehmen. Denn die politischen Diskussionen um die Gründung des Kreises Gütersloh sind zeitweilig intensiv geführt worden. Und es war keineswegs ausgemacht, dass ein Kreis Gütersloh in seiner jetzigen Form zustande kommt. Auch über einen Kreis Wiedenbrück Beckum und einen Kreis Halle-Bielefeld dachten die Entscheidungsträger nach. Wieso nicht Schloß Holte Stukenbrock dem Kreis Paderborn, Versmold dem Kreis Warendorf oder Werther der Stadt Bielefeld zuordnen?

Begleitend zur Ausstellung hat das sogenannte Kreisarchiv auch eine »Broschüre« zu dem Thema erarbeitet. Auf 54 Seiten werden die Diskussionen und Entwicklungen vertieft dargestellt. Die Broschüre kann in gedruckter Form über das Kreisarchiv bezogen werden – per E-Mail an archiv@kreis-guetersloh.de oder telefonisch unter +495241852003. Sie steht auch als Download zur Verfügung, mehr …

Die Broschüre wurde schon wieder von der Agentur »Yooms« erstellt. »Gibt es da einen Exklusivvertrag? Die Vergabepraxis des Kreises sollte unter die Lupe genommen werden«, so die Redaktion.