Gütersloh, »Concerto Westfalica«, 26. März 2022, Martin Luther Kirche

Die Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh lädt zu einem Konzert am Samstag, 26. März 2022, um 19 Uhr in die Martin Luther Kirche ein.

Unter dem Motto »fusion:baroque« nimmt das Kammermusik Ensemble »Concerto Westfalica« mit Singstimme, Barocktrompete, Barockposaunen und Orgel an diesem Abend das Publikum mit auf eine musikalische Reise.

Es erklingen unter anderem Werke von Johann Christoph Wagenseil, Heinrich Ignaz Biber und Domenico Scarlatti, gesungen und gespielt von Sandra Marks (Mezzosopran), Daniel Reichert (Barocktrompete und Barockposaune), Christoph Leo (Barockposaune) und Simon Reichert (Orgel). Besonderer Gast ist Schlagzeuger, Percussionist und Klangkünstler Stefan Weinzierl aus Hamburg.

Das Ensemble vereint kammermusikalisch mehrfach ausgezeichnete und international agierende professionelle Musiker.

»il concerto« (italienisch »Das Konzert«, aber auch »Das Mitwirken«) verdeutlicht neben der hohen Affinität zur historischen Aufführungspraxis barocker Musik einen weiteren gemeinsamen Nenner:  alle MusikerInnen des Ensembles sind Gütersloh durch Herkunft oder Zuzug eng verbunden.

Das Ensemble »Concerto Westfalica« wurde 2018 gegründet, mit der Idee, selten gehörte kammermusikalische Werke des 17. und 18. Jahrhunderts für Solostimme, barocke Blechblasinstrumente Orchester beziehungsweise #Orgel aufzuführen oder für das Ensemble neu zu arrangieren.

Zu den Musikern


Simon Reichert (Bezirkskantor und Konzertorganist in Neustadt an der Weinstraße)
 Daniel Reichert (Trompeter, Instrumentallehrer, Leiter des Symphonischen Blasorchesters der Stadt Gütersloh), 
Christoph Leo (Dirigent, Instrumentallehrer, Orchestermusiker)
, Sandra Marks (Konzertsängerin, Stimmpädagogin und Klangpädagogin).



Eintrittskarten können ab dem 9. März 2022 im Vorverkauf beim sogenannten »Stadtmarketing« für 20 Euro, ermäßigt 10 Euro, und am 26. März 2022 an der Abendkasse erworben werden. 
Es gelten an dem Abend die aktuellen Coronaschutzregeln und die Maskenpflicht.Â