Sogenannte »Pferdeblutfarm« auch in Deutschland, Deutscher Tierschutzbund belegt mit Gutachten illegale Praktiken in Thüringen

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass auch in Deutschland eine sogenannte »Pferdeblutfarm« existiert. Auf dem Gestüt Meura in Thüringen wird das Hormon PMSG aus dem Blut trächtiger Stuten für die Pharmaindustrie gewonnen. Die #Blutentnahme, die als genehmigungspflichtiger Tierversuch #zu werten ist, geschieht seit Jahren rechtswidrig – das belegt nun ein vom Deutschen Tierschutzbund in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten von Prof. Dr. Markus Ogorek der Universität Köln.

»In Meura entnimmt man offenbar seit über 30 Jahre rechtswidrig das Blut trächtiger Stuten, um daraus Gewinn zu schlagen. Die Behörden lassen das Ganze bis heute laufen«, kritisiert Dr. Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Den Stuten werden beträchtliche Mengen an Blut abgenommen – viel mehr, als laut der »Leitlinien für die Gewinnung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich« zulässig ist und obwohl eine Blutgewinnung bei trächtigen Tieren eigentlich überhaupt nicht stattfinden dürfte. »Die Tiere leiden unter einer erheblichen Reduzierung des Blutvolumens, was auch zu einem sogenannten Volumenmangelschock führen kann. Die regelmäßigen Einstiche in die Halsvene können schmerzhafte Entzündungen und Thrombosen hervorrufen«, so Müller.

Blutentnahmen nicht ethisch vertretbar und rechtswidrig

In einem vom Deutschen Tierschutzbund beauftragen Gutachten kommt Prof. Dr. Markus Ogorek, Professor für Verwaltungslehre der Universität Köln, zu dem Schluss, dass es sich bei den großvolumigen Blutentnahmen in Meura um einen genehmigungspflichtigen Tierversuch handelt. Zudem darf der Tierversuch nicht genehmigt werden, da er nicht unerlässlich, nicht ethisch vertretbar und damit rechtswidrig ist. Auch der Tierschutzbund Zürich kommt zu demselben Ergebnis.

Ministerium und Landesamt bleiben untätig

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Thüringen hatten das Gutachten bereits 2021 dem zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Landesamt für Verbraucherschutz vorgelegt. »Auf unser Schreiben, in dem wir das Landesamt um Stellungnahme baten, auf welcher rechtlichen Grundlage es die Blutentnahme von trächtigen Stuten zugelassen hat, haben wir eine abschmetternde Antwort erhalten. Das Ministerium verwies in seiner Antwort lediglich auf das Landesamt«, so Müller. Eine Akteneinsicht beim Landesamt für Verbraucherschutz wurde dem Deutschen Tierschutzbund verwehrt, weil das Gestüt dieser nicht zustimmte. Es bestünde die Angst, das »Betriebsgeheimnisse« bekannt würden.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund