Münster (lwl). Die Verwaltung des #Landschaftsverbandes #Westfalen-Lippe (#LWL) hat am Donnerstag, 7. Oktober 2021, in #Münster den #Haushalt für das Jahr 2022 in die Landschaftsversammlung, das sogenannte »#Westfalenparlament«, eingebracht. Die 125 Abgeordneten werden den Entwurf nun beraten und den Haushalt voraussichtlich Ende Januar 2022 beschließen. 

Der Haushalt für 2022 weist 3,69 Milliarden Euro an Aufwendungen auf. Würde der jetzige Hebesatz zur Landschaftsumlage von 15,4 Prozent beibehalten, ergäbe sich allerdings eine Deckungslücke von 67 Millionen Euro. Deshalb schlugen #LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann den Abgeordneten der Landschaftsversammlung zum einen den Griff in die Rücklagen des LWL mit 42 Millionen Euro und zum anderen eine »geringfügige Erhöhung« des Hebesatzes um 0,15 Prozentpunkte auf 15,55 Prozent vor.

Erster Landesrat und Kämmerer Dr. Georg Lunemann: »Mit einem Hebesatz zur Landschaftsumlage von 15,55 Prozent liegen wir leicht unterhalb unserer Mittelfristplanung des vorigen Doppelhaushaltes 2020/2021. Auch die Zahllast, also der Betrag, den die Kreise und kreisfreien Städte nach Münster überweisen müssen, würde damit im Vergleich zur Mittelfristplanung so-gar leicht sinken. Wir zeigen uns somit trotz aller Herausforderungen und stetig steigender Kosten in der #Sozialhilfe als verlässlicher Partner der kommunalen Familie.«

Der Vergleich zum vorigen Haushaltsjahr zeigt aber, dass deutlich mehr Geld benötigt wird als noch für 2021. Der LWL-Haushalt verzeichnet diesmal ein Rekordniveau der Zahllast für alle 27 Mitgliedskreise- und -städte von über 2,5 Milliarden Euro. Durch den neuerlichen Eingriff in sein Eigenkapital, der sogenannten Ausgleichsrücklage, mit 42 Millionen Euro verbliebe dem LWL künftig noch eine Rücklage von knapp mehr als 100 Millionen Euro, hieß es am Donnerstag.

Der LWL-Kämmerer fügte angesichts der Belastungen für die Städte und Kreise hinzu: »Wir sind durchaus offen dafür, mehr Geld aus der Rücklage in die Hand zu nehmen, um die Belastung für unsere Mitgliedkörperschaften zu reduzieren. Die kommunale Familie lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Ein fairer Interessensausgleich ist daher wichtig, jedoch ohne dass eine Schuldenunion entsteht. Wir gehen jetzt in die weiteren Beratungen und suchen einen gemeinsamen Weg.«

Durch die #Corona-#Pandemie ergeben sich kaum Belastungen für den LWL, betonte Lunemann. Dies sei aber in erster Linie auf die Stützungsmaßnahmen des Landes zurückzuführen. Der LWL erhält aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz über 34 Millionen Euro höhere Zuweisungen des #Landes. »Die Unterstützung des Landes stellt für die gesamte kommunale Familie eine große Hilfe dar, ohne die die Steuerausfälle durch Corona wohl kaum zu kompensieren gewesen wären«, so Lunemann. 

Aber auch in den nächsten Jahren sei eine Unterstützung notwendig. »Wenn die Hilfe des Lan-des 2023 wegbrechen sollte, gehen reihenweise Kommunen in die Knie. Das Land muss jetzt aktiv werden und eine verlässliche Perspektive bieten«, fordert Lunemann.

Die verbleibende »Reserve« beim LWL von rund 100 Millionen Euro solle dazu beitragen, dass für weitere unvorhersehbare Risiken nicht in die Substanz des LWL eingegriffen werden müsse. Lunemann: »Unsere Mitgliedskörperschaften geben viel Geld an den LWL. Aber sie bekommen auch viel zurück. Eine nachhaltige finanzielle Absicherung trägt dazu bei, dass der LWL auch in Zukunft Mehrwerte für Westfalen-Lippe schaffen kann.«