Rheda-Wiedenbrück (pbm). Geimpft, genesen, getestet: Die 3G-Regel gilt grundsätzlich bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und zwar auch für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Egal ob interessierter Bürger oder Ratsmitglied: Nur wer die entsprechenden Nachweise erbringt, darf an den Sitzungen teilnehmen.

Das hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt noch einmal klargestellt. Können alle Teilnehmenden Impfung, Genesung oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden, kein Selbsttest) nachweisen, muss in den Räumen auch nur bis zum Platz die Maske getragen werden.

Auch für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am Donnerstag, 2. September 2021, um 17 Uhr in der Stadthalle, greift die neue Regelung.

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