Vandalismus und Einbrüche häufen sich. Aus diesem Grund werden Türen und Fenster immer besser gesichert, aber vielen reicht das nicht. Denn wenn es einen Einbruchsversuch gab, sind die Chancen, die Täter zu identifizieren, gering. Aus diesem Grund verstärken viele Unternehmen und Privathaushalte den Schutz ihres Eigentums mit Kameraüberwachung. Kosten und Komplexität haben abgenommen, so dass es für immer Personen interessant ist, eine dauerhafte Überwachung vorzunehmen. Man unterscheidet stationäre und PTZ (Pan, Tilt und Zoom) Kameras. Stationäre Kameras übernehmen die dauerhafte Überwachung eines festen Bereiches. Tagsüber und nachts. PTZ-Kameras wiederum dienen der aktiven Tag- und Nachtüberwachung eines wesentlich größeren Bereichs, da man hier die Kamera um alle Achsen drehen und den Bildausschnitt vergrößern kann. Also eher etwas für Wachdienste oder großräumige, zeitlich befristete Überwachungsaufgaben, zum Beispiel bei Veranstaltungen. Genauso wichtig wie die Kameratechnik sind die Aufnahmegeräte. Nur wenn gewährleistet ist, das die Bewegungen auch gespeichert werden, ist hinterher eine Identifizierung möglich. Hierbei sollte man den Zeitraum der permanenten Überwachung nicht zu klein wählen, da zum Beispiel auch Wochenenden oder Urlaube abgedeckt sein müssen. So das eine reine 24-Stunden-Überwachung nur dann sinnvoll ist, wenn man Auffälligkeiten bemerken und die Videos innerhalb dieses Zeitraums anschauen kann. Im letzten Schritt ist nun noch die Einbindung der Überwachungsdaten in das heimische oder Firmennetzwerk zu nennen. Damit ist es möglich auf die Daten auch von Außerhalb zuzugreifen um zum Beispiel im Falle einer Bewegungsmeldung direkt schauen kann, worum es sich dabei handelt. So kann man auch schnell mal aus dem Urlaub schauen ob noch alles in Ordnung ist.
#ececec; padding:20px;">Rechtliche Rahmenbedingungen Es dürfen ausschließlich Videoaufnahmen vom eigenen Grund und Boden gemacht werden. Kameras sind so auszurichten, das Sie nur Vorgänge auf und an eigenen Objekten aufzeichnen. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, sind verboten, solange diese Personen dem nicht zugestimmt haben. Sie dürfen lediglich zur Beweissicherung herangezogen werden müssen geschützt vor fremdem Zugriff aufbewahrt werden. Alle Bereiche, welche überwacht werden, müssen mit Schildern entsprechend gekennzeichnet werden. Videodaten müssen in einem angemessenen Zeitraum gelöscht werden, soweit sie Personen abbilden und es keinen rechtlichen Grund für deren Aufbewahrung gibt.
Mehr dazu unter www.video­ab­si­che­rung.de oder bei FHD FHD GmbH & Co. KG Wagenfeldstraße 2 33332 Gütersloh Telefon (0 52 41) 47 01 30 www.fhd.de