Wo können zentrale Versorgungsbereiche erhalten und entwickelt werden? Welche Betriebe sollen an welchen Standorten angesiedelt werden? Ist die Nahversorgung in den Stadtteilen gesichert? Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Grundlagen auf Bundes- und Landesebene sollen diese Kernfragen mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Gütersloh beantwortet werden. Das vom Dortmunder Büro Junker und Kruse erarbeitete Konzept liegt im Entwurf vor und soll nun am Mittwoch, 14. Mai, ab 19 Uhr im Rathaus I, Berliner Straße 70, 7. Etage, im Ratssaal diskutiert werden. Dazu sind Einzelhändlern und Kunden, Vertreter von Stadtteilvereinen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich eingeladen. In der Zeit vom 13. bis zum 23. Mai wird der Entwurf beim Fachbereich Stadtplanung, Rathaus I, Berliner Straße 70, zur Einsicht bereit gehalten und es besteht Gelegenheit zur Erörterung. Alle in diesem Zeitraum eingehenden Anregungen werden ausgewertet. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.stadtplanung.guetersloh.de eingesehen und herunter geladen werden. Der Beschluß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist für die Sitzung des Planungsausschusses des Rates der Stadt am 12. Juni vorgesehen.