DFV Präsident: »Gewalt gegen Einsatzkräfte ist rigoros zu ahnden!«, Deutscher Feuerwehrverband verurteilt Ãœbergriffe rund um den Jahreswechsel 2022/2023

Berlin, 2. Januar 2023

Brennende Barrikaden, Plünderungsversuche an #Feuerwehrfahrzeugen, Schreckschusspistolen und Böller gegen Einsatzkräfte: »Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Rund um den Jahreswechsel gab es erneut zahlreiche Ãœbergriffe auf die Einsatzkräfte von #Feuerwehr, #Rettungsdienst und #Polizei. Das ist absolut nicht hinnehmbar!«, erklärt Karl Heinz Banse, Präsident des Deutschen #Feuerwehrverbandes (DFV). Er fordert: »Der #Staat muss die gesetzlichen Möglichkeiten zu Ermittlung und Bestrafung der Täter voll ausschöpfen und Gewalt gegen Einsatzkräfte rigoros ahnden!«

Das Strafgesetzbuch sieht bei Behinderung durch Gewalt oder deren Androhung die Bestrafung nach Paragraph 113 eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine #Geldstrafe vor. Der tätliche Angriff bei einer Diensthandlung wird nach Paragraph 114 mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Feuerwehrangehörige sind seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2017 bei tätlichem Angriff bzw. die Behinderung ihrer Arbeit gleichgestellt mit Angehörigen der Polizei. Dies gilt auch für Kräfte im Rettungsdiensteinsatz. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte sich damals für die Verschärfung der Vorgaben und die Einbeziehung der Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stark gemacht.

Banse befürchtet Schwierigkeiten beim Erhalt der Mitgliederzahlen und der Gewinnung neuer Kräfte in Hauptamt und Ehrenamt: »Wie soll man jemanden für den Dienst an der Gesellschaft motivieren, wenn sich Teile dieser Gesellschaft gewalttätig dagegenstellen? Alle Menschen müssen es verstehen: Helfende Hände schlägt man nicht, sonst können sie nicht helfen!« Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes wünscht allen verletzten Einsatzkräften gute und vollständige Genesung.

Karl Heinz Banse fordert Maßnahmen zur Prävention: »Es muss geprüft werden, ob eine Abschreckung durch Technik wie Dashcams oder Bodycams möglich ist. Hier müssen aber auch die Menschen eingebunden werden, die das dann in der Praxis auch einsetzen sollen, damit es durchführbar ist.« Zudem verweist Banse auf die Möglichkeit, in besonders gefährdeten Bereichen lokale Böllerverbotszonen zu errichten.