Philosophischer Laienarbeitskreis kritisiert präferierte Neuregelung zum assistieren #Suizid: »Der aktuelle Favoriten Entwurf wird dem Karlsruher Verfassungsgerichtsurteil nicht gerecht«

Der Philosophische Laienarbeitskreis hat sich anlässlich der #Debatte im #Rechtsausschuss des Deutschen #Bundestages über die vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids in einer Stellungnahme kritisch zum derzeitigen Favoritentext des Abgeordneten Castellucci und Kollegen geäußert. Wie der Sprecher des Zusammenschlusses, Dennis Riehle (Konstanz), entsprechend ausführt, seien zwar die Hürden für die Inanspruchnahme der »Sterbehilfe« richtigerweise weiterhin hoch. Allerdings wird der aktuell präferierte Vorschlag den Ansprüchen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht nur unzureichend gerecht: »Zweifelsohne unterstützen wir, dass vor der Selbsttötung unabhängige Begutachtungen durchgeführt werden müssen und die Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen psychiatrisch untersucht wird. Gleichzeitig macht es die im Parlament offenkundig mehrheitsfähige Lösung nahezu unmöglich, dass sich Assistenten des Suizids – sofern sie nicht #Angehörige oder #Nahestehende sind – bei wiederkehrender Sterbehilfe doch strafbar machen. Denn im vorgeschlagenen Gesetzestext bleibt die Rechtswidrigkeit der geschäftsmäßigen Durchführung weiterhin aufrecht und ermöglicht es damit beispielsweise Palliativmedizinern entsprechend nicht, regelmäßig beim Selbstmord beizustehen. Denn die Definition der Geschäftsmäßigkeit scheint sich im Regelwerk von Castellucci et. al vornehmlich auf den Gesichtspunkt der Wiederholung zu beziehen, nicht auf die Profitorientiertheit. So wäre nahezu ausgeschlossen, Suizid mehrfach zu assistieren. Damit stünden sterbewilligen Personen gezwungenermaßen zu wenige Bereitwillige zur Verfügung, welche der Sterbehilfe beiwohnen können, denn die Zahl der Ärzte und Experten, die hierzu grundsätzlich offen sind, ist ohnehin rar«.

Riehle befürchtet, dass das Recht auf eigenverantwortliches Sterben, das Karlsruhe prinzipiell jedem zugesprochen hat, durch den von der größeren Zahl an Abgeordneten bevorzugten Gesetzestext praktisch nicht verwirklicht werden könne: »Wer sich für ein Ende des persönlichen Lebens selbstbestimmt entscheidet, wird es schwer haben, jemanden zu finden, der beim Suizid tatsächlich attestiert. Wenngleich es ein sinnvoller Kompromiss, Angehörige und Nahestehende bei Sterbehilfe grundsätzlich straffrei stellen zu wollen, wird die angestrebte Rechtslage vor allem Mediziner davon abhalten, tätig zu werden. Denn sie bleiben bei der schlicht schwammigen Formulierung der Gewerbsmäßigkeit in dauerhaft unklarem Zustand darüber, wann sie sich letztendlich wirklich strafbar machen. Deshalb sollte hieran nachgefeilt werden und das Ziel der Gewinnorientierung als Kriterium für Geschäftsmäßigkeit erklärt werden«. Der Leiter des Philosophischen Laienarbeitskreises hält zwar die geplanten Schutzmechanismen für adäquat, die einen assistierten Suizid nach Durchlaufen von Begutachtungen überhaupt legitimieren. »Dem #Urteil der #Richter wird man aber nicht gerecht werden, weil das unveränderte Verständnis von gewerbsmäßigem Tun #Strafandrohungen aufrecht erhält und Suizidassistenten abschreckt. Damit wird der Sterbewillige in der Praxis größte Probleme haben, einen Beistand im #Selbstmord zu finden und sein grundgesetzlich garantiertes Recht auf freiwillige Beendigung des Lebens bleibt ohne Substanz. Daher dürfte das Gesetz, wenn es nach den Regeln von Castellucci umgesetzt wird, wiederum in Karlsruhe landen. Für Menschen, die sich eigenbestimmt für einen Suizid entscheiden, ist dieser Zustand unerträglich. Zwar müssen wir alles tun, damit Selbstmorde unterbleiben und stattdessen palliative, psychologische sowie schmerzmedizinische Unterstützung in Anspruch genommen werden, die dann ein natürliches Ableben in #Würde ermöglichen. Aber es ist nicht mit der #Verfassung vereinbar, bewusste Willensentscheidungen des Individuums mit allen Mitteln zu verschleppen«.