Mit Tarifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung – auch Minijobber profitieren Kreis Gütersloh, NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld Check

Region Bielefeld Herford, 7. Dezember 2022

Der #Countdown zum #Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis #Gütersloh sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die #Gewerkschaft #Nahrung, #Genuss, #Gaststätten (NGG). »Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro Branche und im #Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen«, sagt Thorsten Kleile von der NGG Region Bielefeld Herford. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 21.300 Menschen, die im Kreis Gütersloh laut #Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. »Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra Zahlung«, erklärt Kleile. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Thorsten Kleile. Die NGG-Region Bielefeld Herford informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der #Gastronomie über das Weihnachtsgeld, Telefon +49521986290 oder per E Mail an region.owl@ngg.net.