#Bad #Salzuflen, Gewerbebehörde, besonderer gesetzlicher Schutz der 3 Feiertage im November

Bad Salzuflen, 21. Oktober 2022

Es sind zu Allerheiligen, Dienstag, 1. November 2022, in der Zeit von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag, Sonntag, 13. November 2022, in der Zeit von 5 bis 13 Uhr, und am Totensonntag, Sonntag, 20. November 2022, in der Zeit von 5 bis 18 Uhr, aus religiösen Gründen folgende #Veranstaltungen verboten …

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

  • Sportliche und ähnliche Veranstaltungen

  • #Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden

  • Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Wettannahme

Darüber hinaus sind an den 3 Stillen Feiertagen von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt

  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

Ausnahmen von diesen Verboten, über die die #Bezirksregierung #Detmold entscheidet, sind möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis zur Durchführung der Veranstaltung vorliegt und damit keine erhebliche Beeinträchtigung des besonderen Schutzes der stillen Sonntage und Feiertage verbunden ist.

Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbehörde der Stadt Bad Salzuflen per E Mail an gewerbe@bad-salzuflen.de oder die Bezirksregierung Detmold.