Stadtwerke Gütersloh, angekündigte Veränderungen beim Gaspreis, Kunden müssen nicht aktiv werden

  • Automatische Anpassung in der Jahresverbrauchsabrechnung

Die Gasbeschaffungsumlage kommt nicht, dennoch fragen sich viele Kunden der #Stadtwerke #Gütersloh, ob sie trotzdem erst berechnet und dann später wieder vergütet wird. »Nein, die Gasbeschaffungsumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde wird zur Zeit nicht berechnet, denn eine Rechtsgrundlage ist nach jetzigem Stand der Infos nicht mehr gegeben«, so Stadtwerke Sprecher Andreas Freund. »Durch die Jahresverbrauchsabrechnung wird automatisch ein neuer Abschlag durch uns berechnet. Unser Kunde muss sich dafür nicht mit uns in Verbindung setzen. Mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden wir auch die neuen Abschlagszahlungen mitteilen.«

Da aktuell davon auszugehen ist, dass auch der Mehrwertsteuersatz für den #Gas Bezug gesenkt wird, würde sich die Jahresverbrauchsabrechnung nochmals reduzieren. »Wir müssen aber erst warten, bis entsprechende Gesetze und Verordnungen vorliegen, um im Sinne unserer Kunden Anpassungen vornehmen zu können«, erklärt Freund. Nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Vorgaben wird auch ein neues Preisblatt mit den entsprechenden #Tarifen veröffentlicht.

Energiesparen bleibt oberstes Gebot

Bezogen auf den beispielhaften Jahres Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergäbe sich durch die nicht zu zahlende Gasbeschaffungsumlage sowie die reduzierte Mehrwertsteuer eine Minderbelastung von rund 900 Euro pro Jahr. Dieser Betrag darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Gaspreis im Vergleich zum Vorjahr dennoch fast verdoppelt hat.

»Energiesparen bleibt das oberste #Gebot. Das gilt für #Gas und #Strom. Während in den Wirtschaftsunternehmen schon zahlreiche Maßnahmen mit großer Wirkung umgesetzt wurden, sehen wir insbesondere im privaten Bereich noch viel Potenzial. Informationen auf unserer Webseite, Broschüren und konkrete Beratung durch unsere Experten im Kundenzentrum geben hier eine wertvolle Hilfestellung«, so Freund.