Bearbeitungsentgelt für Kontopfändungen unzulässig, Verbraucherzentrale NRW mahnt Volksbank Halle (Westfalen) ab

  • Betroffene können gezahlte Entgelte zurückverlangen

  • Beratungsstelle Gütersloh unterstützt bei Problemen mit dem Pfändungsschutzkonto

Wer Schulden hat, muss im schlimmsten Fall mit einer Kontopfändung rechnen. Für #Betroffene ist das ein gravierender Einschnitt. Ungeachtet der finanziellen Not der Schuldner:innen hat die #Volksbank #Halle (Westfalen) mit betroffenen Kunden vereinbart, für jede Kontopfändung ein Bearbeitungsentgelt von 75 Euro zu kassieren. Die #Verbraucherzentrale #NRW hielt dieses Vorgehen für unzulässig und hat die Bank abgemahnt – mit Erfolg.

Die Volksbank Halle (Westfalen) hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Betroffene können bereits angefallene Entgelte nun von der Bank zurückfordern. »Die Kosten für die Pfändung darf die Bank nicht auf die Schuldner umlegen. Die Vereinbarungen, die die Volksbank diesbezüglich mit ihren Kunden getroffen hat, sind unzulässig«, sagt Julian Lambracht, Verbraucherberater in der Beratungsstelle #Gütersloh.

Was tun, wenn die Pfändung droht?

Wenn eine Pfändung droht, sollten Betroffene ihr Konto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto (»P Konto«) umwandeln. Es bietet automatisch einen monatlichen Pfändungsschutz von 1.340 Euro. Weitere Beträge für zum Beispiel unterhaltsberechtigte Personen können auf Nachweis freigegeben werden. Die Bank darf weder ein Entgelt für die Umwandlung noch einen Mehrbetrag für die Kontoführung erheben.

Im Rahmen des Beratungsangebotes zu Geldproblemen und Kreditproblemen bietet die Beratungsstelle Gütersloh eine kostenfreie Möglichkeit um sich zu »P Konten« und dem Umgang mit Schulden beraten zu lassen.