Wegfall der EEG Umlage und seine Auswirkungen

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird ab dem 1. Juli 2022 entfallen. Dadurch werden Verbraucher beim Thema Energie Geld sparen: In diesem Fall sind es durchschnittlich 3,72 Cent pro Kilowattstunde Energie. Die Versorger müssen diesen Betrag zwingend an die Endverbraucher weitergeben. Davon erhofft sich die Bundesregierung die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, die durch die steigenden Lebenshaltungskosten und die Inflation bereits belastet sind.

Das EEG und seine Funktion

Um die Auswirkungen vollständig zu verstehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Funktion des EEG. Eingeführt wurde das Gesetz im Jahr 2000. Ziel war es, den Ausbau von Solar-, Wind-, Wasserkraft und ähnlichen regenerativen Energien zu beschleunigen. Mit dem Ertrag, der aus dem EEG generiert wurde, förderte die Regierung die genannten Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Wer also beispielsweise eine Photovoltaikanlage bauen und dazu auf einen Kredit der KFW zurückgreifen wollte, wurde teilweise aus den Abgaben für das EEG bezahlt. Dies sollte zu einem schnellen Umstieg bewegen.

Das Erneuerbare #Energien #Gesetz war nie für die Ewigkeit geplant. Die Höhe der Abgabe schrumpfte im Laufe der Jahre immer weiter. Dies ist sinnvoll, da die Technologie – etwa für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach – immer günstiger wurde. Das hat den Bedarf nach Förderung teilweise obsolet gemacht. Das bislang gehaltene Sondervermögen in Form des Energie- und Klimafonds (EKF) wird nun somit nicht mehr vom EEG gefüttert. Im Jahr 2022 bedeutet das für Erzeuger eine zusätzliche Belastung in Höhe von 6,6 Milliarden Euro, die die Regierung aus dem EKF entnehmen wird und damit den Unternehmen (und Privatverbraucher) erstattet.

Warum entfällt die EEG Umlage?

Steigende Energiepreise weltweit – bedingt durch die geopolitische Lage, wenngleich dies nicht der einzige Grund ist – zwingen Regierungen dazu, Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Während des Sommers sind die Auswirkungen dieses Preisanstiegs noch nicht deutlich zu bemerken: Menschen sind häufiger draußen und verbrauchen zu Hause weniger Strom – etwa durch #Elektronik oder #Klimaanlagen. Außerdem heizen die meisten Personen zu Hause während der Sommerzeit nicht.

Spätestens mit Einzug des Herbstes und Winters werden die hohen Kosten jedoch deutliche Auswirkungen auf die Finanzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben. Um dramatischen Auswirkungen entgegenzuwirken – man denke an Personen, die nicht mehr in der Lage sind, die Stromrechnung zu begleichen -, wird die EEG-Umlage gestrichen. Der Strompreis wird deutlich reduziert, Menschen und Familien können aufatmen – so zumindest die Theorie.

EEG in der Zukunft

Die Phase, die ab dem 1. Juli 2022 beginnt, bedeutet lediglich, dass das Gesetz ab diesem Zeitpunkt auf Eis gelegt ist. Komplett abgeschafft wird das EEG erst zum 1. Januar 2023. Ob das EEG in dieser oder einer ähnlichen Form noch einmal wiederkommt, ist unbekannt. Bis zum Jahr 2026 will die EU 300 Milliarden Euro zusätzlich in Erneuerbare Energien investieren – auch, um sich damit unabhängig von anderen Nationen und Versorgern zu machen. Diese gigantische Summe muss irgendwie bezahlt werden. Wenn das nicht mit neuen Schulden und der damit einhergehenden hohen Inflation geschehen soll, werden wohl Steuern dieses Problem lösen müssen. Eine Wiederkehr des EEG in einer ähnlichen Form ist daher nicht ausgeschlossen. Aktuell ist das allerdings reine Spekulation ohne jegliche Faktenbasis.

Beispiele für EEG Auswirkungen

Zum 1. Juli 2022 fällt die EEG  von den eingangs erwähnten 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf genau 0 Cent. Konkret bedeutet das, dass etwa eine durchschnittliche vierköpfige Familie in Deutschland etwa 300 Euro im Jahr spart (bei einem für diese Familiengröße typischen Stromverbrauch).

Ein Rechenbeispiel zeigt die Auswirkungen des EEG Wegfalls

  1. Im Durchschnitt reduziert sich der Strompreis um 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

  2. In Deutschland beträgt der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2022 36,19 Cent pro Kilowattstunde.

  3. Daraus folgt eine Reduzierung von etwa 10,28 Prozent (3,72, 36,19).

Je nach Haushalt kann diese Reduzierung leicht darüber oder darunter liegen, da der durchschnittliche Preis eben nur der Durchschnitt und nicht überall identisch ist.

Die Veränderung wird für Endverbraucher noch nicht sofort spürbar sein. Zwar wird die Absenkung, wie bereits erwähnt, komplett an Verbraucher weitergegeben (bzw. Erzeuger werden dazu gezwungen). Allerdings bleibt die Rate der monatlichen Abschläge zunächst identisch. Die nun eingetroffene Preissenkung wird erst mit der Endabrechnung im nächsten Jahr verrechnet. Besonders stromsparende Haushalte können sich im besten Fall daher über eine beachtliche Rückerstattung freuen.

Zählerstände ablesen: sinnvoll oder nicht?

In den allermeisten Fällen ist es nicht notwendig, Zählerstände manuell abzulesen. Dies trifft auf alle Haushalte zu, in denen Strom nur für übliche Aktivitäten wie Beleuchtung, Elektronik oder Küchengeräte genutzt wird. In diesen Haushalten ist der Verbrauch über das gesamte Jahr gerechnet in der Regel annähernd konstant, weshalb eine Schätzung durch den Energieerzeuger ausreicht.

Wer hingegen mit Strom heizt, eventuell Wärmepumpen damit betreibt oder auch Nachtspeicherheizungen auf Strombasis nutzt, sollte manuell ablesen. Hier liegen starke Schwankungen vor, die abhängig vom Wetter sind. Manche Heizperioden sind in rauen Wintern sehr intensiv, andere sind eher mild. Je nach Witterung entstehen somit höhere oder weniger hohe Kosten. Dies kann vom Erzeuger nur sehr ungenau geschätzt werden, was in den meisten Fällen zu Nachzahlungen führt.

Daher kann es sinnvoll sein, bis zum 30. Juni 2022 den Zählerstand abzulesen und diesen dem Stromanbieter mitzuteilen. Haushalte gehen dadurch sicher, nur für die Periode den höheren Preis zu zahlen, in der er wirklich angemessen war, während nach dem 1. Juli 2022 die günstigeren Preise gelten.

Informationspflicht seitens der Energieversorger

Wer keinen Brief über die Änderung des EEG vom Energieversorger erhält, sollte nicht unruhig werden: Die Versorger sind nicht in der Pflicht, den Wegfall des EEG ihren Kundinnen und Kunden mitzuteilen. Es besteht außerdem kein Kündigungsrecht, wie es sonst bei deutlichen Preisänderungen gelegentlich der Fall ist. Dies wird damit begründet, dass es sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern eine Preisreduktion handelt.

Sehr wohl müssen die Erzeuger allerdings darauf hinweisen, in welcher Höhe der Wegfall der EEG Umlage den Strompreis beeinflusst. Dies muss auf der Rechnung, die spätestens im nächsten Jahr kommt, ausgewiesen sein. Die ab dem 1. Juli 2022 geltenden, neuen Preise müssen Versorger außerdem transparent auf ihrer Webseite kenntlich machen. Dies soll die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Versorgern wahren und damit das Wettbewerbsrecht aufrechterhalten.

EEG und die Auswirkungen auf den #Klimaschutz

Ursprünglich war das EEG dazu gedacht, den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben. Da die Förderung für Privatverbraucher und Unternehmen aus diesem Topf nun entfällt, stellt sich die berechtigte Frage, ob und inwiefern dies Auswirkungen auf die Klimaziele hat.

Jene Klimaziele wurden ohnehin bereits wiederholt verfehlt, wofür hohe Strafen gezahlt wurden. Es steht zu befürchten, dass der Wegfall von Förderungen – oder zumindest ein Teilwegfall – nun weniger Personen animiert, sich beispielsweise Photovoltaikanlagen anzuschaffen. Das könnte somit die Auswirkungen des #Klimawandels teilweise verschärfen. Ob das tatsächlich so ist oder ob die gesunkenen Produktionskosten für die Herstellung von Produkten für Erneuerbare Energien den Wegfall des EEG auffangen, bleibt abzuwarten.

Weitere Steuerentlastungen im Jahr 2022

Steuerentlastungen warten auf Bürgerinnen und Bürger nicht nur im Bereich Energie. Aufgrund von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten werden weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu wird beispielsweise der Grundfreibetrag für 2022 angehoben und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab 2022 ebenfalls erhöht. Weiterhin winken Entlastungen für Fernpendler unter bestimmten Umständen – und auch Geringverdiener werden bedacht und sparen einige Euros pro Jahr.

Bildquellen