VLH, höherer Arbeitnehmer Pauschbetrag, wer wenig verdient, hat wenig davon

Neustadt an der Weinstraße (ots)

Ab diesem Jahr gilt der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag – statt 1.000 sind es jetzt 1.200 Euro im Jahr, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Klingt nicht schlecht, nützt #Menschen mit kleinerem Einkommen aber oft wenig. Der #Lohnsteuerhilfeverein #Vereinigte #Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt anhand von Beispielrechnungen, was der neue Pauschbetrag Geringverdienern, Normalverdienern und Gutverdienern bringt.

Arbeitnehmer Pauschbetrag kurz erklärt

Beim #Arbeitnehmer #Pauschbetrag – auch »Werbungskostenpauschale« genannt – rechnet das Finanzamt jedem #Arbeitnehmer eine pauschale Steuervergünstigung an. Das bedeutet, dass sich die zu versteuernden Einnahmen ohne Nachweis und ohne Extra Kreuz in der Steuererklärung reduziert: Früher um 1.000 Euro, ab dem Steuerjahr 2022 sind es 1.200 Euro pro Jahr.

Wann der (neue) Arbeitnehmer Pauschbetrag greift

Den Arbeitnehmer Pauschbetrag erhalten alle Arbeitnehmer, wenn sie weniger als 1.200 Euro berufliche Ausgaben im Jahr hatten. Wer mehr Kosten für seine Fahrten zur #Arbeit, #Fachliteratur, Weiterbildung und ähnliches ansammelt, sollte die Ausgaben am Ende des Jahres individuell zusammenrechnen und die tatsächlichen Kosten absetzen. Denn eine Obergrenze gibt es bei #Werbungskosten nicht.

Für wen sich der höhere Arbeitnehmer Pauschbetrag am meisten lohnt

Arbeitnehmer, die jeden Tag mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren, kommen in der Regel allein mit ihren Fahrtkosten über die 1.200 Euro Werbungskosten im Jahr. Umgekehrt gilt: Wer einen kurzen Arbeitsweg hat, kann oftmals keine oder nur geringe Kosten für den Beruf geltend machen und nutzt den Arbeitnehmer Pauschbetrag.

Laut einer Studie des Bundesministeriums für #Verkehr und #Digitale #Infrastruktur haben jedoch gerade Menschen mit geringen Einnahmen häufig kurze Arbeitswege und dadurch wenig andere Werbungskosten (Quelle: Mobilität in Deutschland, MID, Studie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Februar 2019, Seite 27, Seite 29 fortfolgend).

Menschen mit kurzen Arbeitswegen und wenig Einkommen nutzen folglich statistisch gesehen häufiger den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von inzwischen 1.200 Euro für das gesamte Jahr – und haben damit nur den kleinsten möglichen Steuervorteil. So führt zum Beispiel bei einem Bruttolohn von 1.500 Euro die Nutzung des neuen Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur zu einer Steuerminderung von 43 Euro im Jahr – eine geringe Summe angesichts explodierender Preise im #Energiesektor oder auch #Lebensmittelsektor, und gerade wenn es auf jeden Euro ankommt.

Beispielrechnungen des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

Der neue Arbeitnehmer Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro führt für diejenigen, die keine höheren Werbungskosten haben, zu einer Steuerentlastung (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, Berücksichtigung des geltenden Tarifs) von …

  • 3,60 Euro monatlich, 43 Euro jährlich, bei einem Bruttolohn von 1.500 Euro

  • 4,25 Euro monatlich, 51 Euro jährlich, bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro

  • 5,58 Euro monatlich, 67 Euro jährlich, bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro

  • 7 Euro monatlich, 84 Euro jährlich, bei einem Bruttolohn von 6.000 Euro

Die VLH, größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter #Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten #Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche #Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten #Beratungsbefugnis nach Paragraph 4, Nummer 11, Steuerberatungsgesetz.