Aktuelle Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk #Münster am 9. April 2022, 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz in #NRW liegt bei 7,56

Die für die Lagebewertung wichtige 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz * in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt aktuell laut Landeszentrum Gesundheit (LZG) landesweit bei 7,56. Der Anteil der Covid 19 Patienten gemessen an der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Intensivbetten** liegt in NRW bei 7,87 Prozent, die landesweite 7 Tages Inzidenz*** beträgt aktuell 1.006,1.

Laut LZG ergibt sich bei den Inzidenzzahlen im Regierungsbezirk Münster für den 9. April 2022, 0 Uhr, folgendes Bild (Zahlen vom Vortag in Klammern)

  • Stadt Bottrop 846,8 (845,9)
  • Kreis Borken 2.380,2 (2.598,3)
  • Kreis Coesfeld 1.788,8 (1.733,9)
  • Stadt Gelsenkirchen 771,5 (811,6)
  • Stadt Münster 1.693,1 (1.689,9)
  • Kreis Recklinghausen 976,9 (1.002,4)
  • Kreis Steinfurt 1.440,7 (1.557,8)
  • Kreis Warendorf 1.579,2 (1.566,6) 

Eine grafische Übersicht der Inzidenzzahlen findet sich auch zum #Download auf der Homepage. Außerdem werden die Daten auch auf Twitter und auf Instagram veröffentlicht. 

Die aktuelle #Corona Meldelage für NRW ist über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) abrufbar.

* Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner mit Meldedatum in den letzten 7 Tagen, für die eine Krankenhausbehandlung angegeben ist. Krankenhausbehandlungen, die nach dem Meldedatum des Falls beginnen oder gemeldet werden, werden dem Fall und seinem Meldedatum nachträglich zugeordnet und erhöhen rückblickend die Hospitalisierungsinzidenz. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gemäß Paragraph 11 Infektionschutzgesetz. Eigene Berechnung »LZG.NRW«. 

** Prozentualer Anteil der auf einer Intensivstation behandelten Covid 19 Patienten gemessen an der aktuellen Anzahl insgesamt betreibbarer intensivmedizinischer Betten (einschl. bereits belegter Betten). Quelle: DIVI Intensivregister. Eigene Berechnung »LZG.NRW«.

*** Neu gemeldete Fälle der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Quelle: Elektronische Meldedaten der Gesundheitsämter gemäß Paragraph 11 Infektionsschutzgesetz. Eigene Berechnung L»ZG.NRW«.