Deutsche Umwelthilfe unterstützt Tübinger Mehrweg Kurs und zeigt, wie McDonald’s in Deutschland mit Einweg Müllbergen den Klimaschutz hintertreibt

Berlin, Deutsche Umwelthilft, 17. Januar 2022

  • Während der Fastfood Marktführer in Deutschland gegen Umweltvorschriften kämpft, präsentiert die DUH, wie der Konzern in anderen Ländern Mehrweg einsetzt

  • DUH unterstützt Ansatz des Tübinger Oberbürgermeisters Palmer, durch eine kommunale Verpackungssteuer #Einweg #Verpackungen durch #Mehrweg zu ersetzen

  • »Vorbild für alle deutschen Kommunen«: #DUH Bundesgeschäftsführer Resch fordert Städte und Gemeinden zur Ãœbernahme des Tübinger Modells auf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Fast Food Marktführer McDonald’s vor, den #Klima und #Umweltschutz in Deutschland zu hintertreiben. In Werbeprospekten und Mitteilungen geriert sich der Konzern als vermeintlich nachhaltig. Durch sein Geschäftsgebaren sowie eine aktuell anhängige Klage gegen eine kommunale Verpackungssteuer in Tübingen blockiert er jedoch die dringend überfällige Umstellung auf umweltfreundliche und klimafreundliche Mehrweg Alternativen. Die seit dem 1. Januar 2022 geltende Verpackungssteuer soll die Flut von Einweg to go Verpackungen in Tübingen endlich reduzieren.

McDonald’s führe mit seinen Aktivitäten mutwillig zu einer weiteren Verschärfung der Müllkrise durch Einwegverpackungen, so der Umwelt und Verbraucherschutzverband. Dabei könnte das Unternehmen sofort auf vorhandene Mehrweg-Alternativen umsteigen, die es sogar selbst in anderen Ländern einsetzt, wie DUH Recherchen ergeben haben. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch diese Mehrweg-Varianten präsentiert. Dazu zählt wiederverwendbares Mehrweg-Geschirr für den Vor Ort Verzehr sowie für den To go Konsum aus McDonald’s Filialen in Frankreich und England.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: »McDonald’s gehört in Deutschland zu den ganz großen Klima, Müll und Umweltsündern und war 2019 allein für einen 51.000 Tonnen schweren Verpackungsmüllberg und bundesweit in Parkanlagen und am Straßenrand hingeworfene Getränkebecher und Speiseverpackungen verantwortlich. Dabei beweist der Konzern in Frankreich, dass Pommes, Salate, Happy Meals & Co. problemlos in Mehrweggeschirr herausgegeben werden können. In England gibt es für Coffee to go einen Mehrwegbecher. McDonald’s kann also Mehrweg – und weigert sich trotzdem, diese Modelle auch in Deutschland umzusetzen. Es ist absolut verantwortungslos, dass für den Vor-Ort-Verzehr in deutschen McDonald’s Filialen hauptsächlich Einweggeschirr und -besteck herausgegeben wird. Wir rufen alle Städte und Gemeinden dazu auf, dem Tübinger Beispiel zu folgen und eine ähnliche Verpackungssteuer kommunal einzuführen, so lange zumindest, bis die Bundesregierung handelt.«

Aus Sicht der DUH ist die Verteuerung von Einweggeschirr eine der effektivsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Deswegen fordert der Umwelt und Verbraucherschutzverband Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, eine bundesweite Abgabe auf Einweg to go Verpackungen von mindestens 20 Cent und ein Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr festzulegen. Weil die Bundespolitik entsprechende Regelungen bislang versäumt, hat Tübingen selbst gehandelt und als erste Stadt Deutschlands seit dem 1. Januar 2022 eine Verbrauchssteuer für to go Verpackungen eingeführt. Doch ausgerechnet dieses umweltpolitische Vorzeigeprojekt versucht McDonald’s mit Hilfe seiner Anwälte zu verhindern.

Dazu Boris Palmer, Oberbürgermeister der Stadt Tübingen: »Die Verbrauchssteuer für to go Verpackungen ist der richtige Weg für weniger Müll in unserer Stadt. Einweg Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen – deshalb muss es mehr Geld kosten. Statt zu verhindern, dass andere Städte es Tübingen gleichtun, sollte McDonald’s endlich auf umweltfreundliche Mehrweglösungen setzen.«

Für den to go Konsum testet McDonald’s in wenigen deutschen Filialen zwar Mehrwegprodukte – allerdings nur für Getränke und Süßspeisen. Und der Konzern reagiert damit lediglich auf die ab 2023 im Verpackungsgesetz ohnehin vorgeschriebene Mehrwegangebotspflicht. Ob die nun vereinzelt getesteten Mehrwegverpackungen tatsächlich in der Breite zum Einsatz kommen, ist zudem vollkommen unklar. Denn der Gesetzgeber gibt nur vor, dass ab 2023 Mehrwegalternativen für den Unterwegskonsum angeboten werden, aber nicht wie viele der Getränke und Speisen in diesen verkauft werden müssen.

Deutsche Umwelthilfe (DHU)