Elon Musk, das Recht und der Mars – UniBase#no.6173

2021 hat GeheimRat im Rahmen der geförderten #Konzeptkunst Arbeit UniBase#no.6173 Experten der Vereinten Nationen (OHCHR Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, UNCOPUOS Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums, UNOOSA Büro der Vereinten Nationen für Weltraumfragen), des ETO-Konsortiums, von NASA, ROSCOSMOS, ESA, CNSA und aus dem Rechtsbereich um Stellungnahmen gebeten. Gegenstand ist die 2020 bekannt gewordene Ankündigung, Elon Musk habe den Chef-Syndikus von SpaceX beauftragt, eine Verfassung für den Planeten Mars zu entwerfen: »I’m actually working on a constitution for Mars. No country can claim sovereignty over heavenly bodies« (»Ich arbeite gerade an einer Verfassung für den Mars. Kein Land kann die Souveränität über Himmelskörper beanspruchen«). David Anderman, ehem. SpaceX General Counsel, 2020). Die eingegangenen Kommentare wurden an den #Chef Syndikus, den Vizepräsidenten, den Chief Operationg Officer und an den Chief Executive Officer von #SpaceX, Elon Musk weitergeleitet und auch diese wurden um ihre Einschätzungen gebeten.

Grundlegend für alle Aktivitäten im Weltraum sind den eingegangenen Stellungnahmen zufolge der Weltraumvertrag von 1967, die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht. Die Beanspruchung von Hoheitsgewalt, wie etwa das Installieren einer Verfassung, durch eine einzelne Nation (wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika) oder durch nichtstaatliche Rechtsträger (wie zum Beispiel das Unternehmen SpaceX) wäre folglich rechtswidrig (siehe Artikel II, VI und VIII Weltraumvertrag).

https://www.vilp.de/treaty_full?lid=de&cid=196

Befürchtet übrigens einer der Vertragsstaaten (aktuell 110) Beeinträchtigungen der Nutzung und Erforschung des #Weltraumes und der #Himmelskörper (Artikel IX Weltraumvertrag), so kann er Konsultationen über geplante Unternehmungen und Experimente verlangen.

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