Das Kulturopfer als virtueller und symbolischer Anstandswauwau 2.0: Anstand, Kaufmannsehre, Concept Vermögensverwaltung, Haltung und »Respekt«

Zunehmend gehen Dinge wie Anstand, Ehre (Kaufmannsehre), Haltung, Höflichkeit und das, was man heute landläufig als »Respekt« bezeichnet, verloren, während immer mehr darüber gesprochen wird. Das klingt zunächst paradox, ist es aber nicht. Denn das, was man tut, das tut man. Darüber muss man nicht ständig reden und es betonen, gewisse Dinge verstehen sich ohnehin von selbst. Redet man jedoch ständig über Dinge, dann ist das auffällig. Es hat einen Grund, über Dinge zu reden und etwas zu sagen. Mann will etwas (erreichen). Und man hat es offenbar nötig, das zu sagen. Das ist teils wichtig, richtig und legitim, teils aber auch manipulativ oder schlicht gelogen et cetera. Jedenfalls muss man bei übertriebenen Aussagen oder Aussagen, die unangebracht sind, die eigentlich selbstverständlich sind, oder nach denen nicht gefragt wurde, aufmerksam sein und darüber nachdenken. Es kommt eben darauf an, wer etwas sagt, wann, wie, wo und warum?

Höflichkeit und Anstand

Ein Beispiel für Höflichkeit und Anstand ist Dank. Wenn man etwas geschenkt bekommt, zumal wenn man danach gefragt hat, dann bedankt man sich. Am besten ist das dann ehrlich gemeint und nicht nur eine Anstandsfloskel. Denn Anstandsfloskeln bedeuten im Grunde genommen das Gegenteil von dem, was sie buchstäblich (»literally«) aussagen. Man reagiert nicht gar nicht, man wird nicht aggressiv, und man sagt beispielsweise auch nicht: »Dann gebe ich Dir das Buch zurück, um nicht danke sagen zu müssen«. Das wäre asozial. Angenommen, man würde das dann tatsächlich tun, und etwa kommentarlos zu Weihnachten an eine Privatadresse schicken. Da würden einem ja glatt die Worte fehlen.

Ehre, Kaufmannsehre

Ein bekanntes Immobilienbüro, dessen Name beizeiten vielleicht genannt werden wird, hatte beim Kulturopfer etwas gebucht. Das Kulturopfer hat sich gefreut und ihm dann (nicht nur im Rahmen des Prinzips »quid pro quo«) einen größeren Auftrag zugeschustert. Sodann wurde die Buchung storniert. Auf Nachfrage bei der sogenannten »Chefin« hieß es sinngemäß, man solle es dem Büro überlassen, mit wem es zusammenarbeite, man habe sich das Angebot angesehen und erkenne keinen »Mehrwert«, gepaart mit verächtlichen und herablassenden Äußerungen und Floskeln. Gefolgt davon, nun gar nicht mehr zu reagieren.

Freilich – mit wem das Büro zusammenarbeitet, ist ihm überlassen. Aber es hat ja einen Auftrag erteilt. Was leider nicht schriftlich nachzuhalten ist, es ging auch um wenig Geld. Die Kaufmannsehre – sofern vorhanden – gebietet es, sich an solche Vereinbarungen zu halten. Umgekehrt hat das Kulturopfer den besagten Auftrag nicht zurückziehen lassen. Denn das gebietet die Ehre. Der Auftrag wurde nun vollkommen in den Sand gesetzt. Nach dem derzeit vorliegenden Informationsstand wurde der notarielle Kaufvertrag über eine Immobilie in unmittelbare Nähe des Theaters im August geschlossen, die sogenannte »Courtage« (ein Euphemismus für »Provision«) wurde sofort in Rechnung gestellt und bezahlt, das Geld für die Wohnung wurde hingegen bis dato nicht bezahlt und steht dem Vernehmen nach auch erst frühestens zu Ostern in Aussicht. Es werden abenteuerliche Gründe für diesen Umstand vorgebracht und es werden abenteuerliche Umstände vorgebracht. Dabei ist es ja die Kernaufgabe von Immobilienmaklern, durch Erfahrung und Kompetenz dafür zu sorgen, das solche Dinge, solche Gründe und Umstände nicht stattfinden oder zielführend gehandhabt werden.

Vermögensberatung und Vermögensverwaltung

Wer Geld anlegen will, lässt sich »beraten«, notfalls von einer App. Geht es jedoch um »Vermögen«, dann wendet man sich nicht an einen Vermögensberater. Vermögensberater wenden sich dann an einen. Oder sie werden empfohlen, oder man wird seinerseits ihnen empfohlen, oder man bewegt sich in den gleichen Kreisen. Das Kulturopfer hatte beispielsweise eine solche Firma per E-Mail angeschrieben. Das tut man natürlich nicht. Schreibt man etwa von Beträgen wie 500 oder 5.000 Euro würden solche E-Mails wahrscheinlich automatisch gelöscht, ignoriert oder würden bestenfalls für Erheiterung sorgen (was durchaus hilfreich sein kann, Erheiterung ist schön). Fragt man unverbindlich an und spricht von keinen konkreten Summen, so wird man entweder ignoriert oder es wird zunächst eruiert, mit wem und was man es zu tun hat. Kennt man denjenigen? Um wieviel Geld geht es? Solche Dinge. Dann gibt man sich freundlich, eigentlich gibt man sich »servil«. Das ist aber etwas Anderes. In den USA ist Servilität beispielsweise als »Servicelächeln« bekannt.

Eine andere Strategie ist die, zunächst einmal seinerseits etwas anzubieten, um zu eruieren, mit wem man es zu tun hat. Denn – siehe oben – werden ja üblicherweise Dinge behauptet wie etwa, dass man seine Kunden mit »Respekt« behandeln würde, dass man »partnerschaftlich« »zusammenarbeite« und solche Dinge. Man kennt das aus der Werbung. Genau das hat das Kulturopfer getan, mit dem Ergebnis, dass es bei der LDI angeschwärzt wurde (der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit). Eigentlich ein klarer Fall für eine Anzeige nach Paragraph 164 Strafgesetzbuch: »Falsche Verdächtigung«, um ein Verfahren einer Behörde gegen jemanden in Gang zu setzen. Es standen die Fragen im Raum, woher das Kulturopfer überhaupt die E-Mail-Adresse habe (die steht auf der Homepage), und auf welcher Rechtsgrundlage die E-Mail verschickt worden sei (es ist nicht verboten, E-Mails zu verschicken). Und es wurde behauptet, es sei nach Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung Auskunft über gespeicherte, personenbezogene Daten verlangt worden. Eine solche Anfrage liegt jedoch nicht vor, und es sind auch keine solchen Daten gespeichert, die unter die Datenschutzgrundverordnung fallen würden.

Spam

Das (wiederholte!) Versenden »massenhafter« und »belästigender« E-Mails, also »Spam«, ist nach dem UWG, dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verboten (wäre allerdings dann auch nachzuweisen und darzulegen). Einen Rechtsanspruch aus dem UWG kann man jedoch nur als Wettbewerber ableiten, und zwar gegenüber einem Wettbewerber. Aber nicht als vermeintlich oder angeblich Betroffener, sofern man als juristische Person auftritt. Ist man eine natürliche Person, so können beispielsweise Verbraucherschutzvereine Ansprüche aus dem UWG ableiten. Unter Umständen bestehen für Verbraucher, für natürliche Personen, auch Rechtsansprüche aus dem Verbraucherschutzrecht. Mit Datenschutz hat das allerdings im B2B Bereich, wenn es um juristische Personen geht, überhaupt nichts zu tun. Wenn es um natürliche Personen geht, dann bestenfalls dann, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig an Dritte weitergegeben würden oder wenn sie unrechtmäßig gespeichert und verarbeitet würden. Wobei der Name einer Person noch lange kein personenbezogenes Datum ist, das im Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung liegt. Es geht darum, dass eine Person klar identifizierbar ist und mit weiteren Informationen in Verbindung gebracht werden kann oder wird, die niemanden etwas angehen. Zum Beispiel wäre ja auch 175 ein personenbezogenes Datum, wenn es die Körpergröße einer Person in Zentimetern wäre. Aber allein mit dieser Zahl kann man niemanden identifizieren, und selbst wenn, wäre es fraglich, inwiefern dieses Datum schützenswert sein sollte. Das müsste man schon herbeikonstruieren.

Es gibt übrigens zahlreiche Vermögensverwaltungsfirmen mit dem Namen »Concept« in ganz Deutschland. Denn ein Konzept ist in Sachen Vermögensverwaltung keine schlechte Sache. Konzepte sind meist angebracht, besonders dann, wenn es um Geld geht. Viele Vermögende betreiben gar eigene Vermögensverwaltungsfirmen, die dann sogenannte »Assets« verwalten, wie etwa Immobilien. Andere gründen Stiftungen, denn Stiftungen zahlen in der Regel keine unmittelbaren Steuern, jedenfalls keine Kapitalsteuern oder Kapitalertragssteuern, die den Stifter beträfen. Natürlich zahlen Stiftungen letztlich auch Steuern, etwa bei Beschaffungen, im Rahmen von entstehenden Kosten oder etwa Einkommenssteuern für Personal und solchen Dingen.

Das Kulturopfer ist übrigens an Spam interessiert, man kann daraus lernen, es ist teilweise interessant und aufschlussreich. Und da auch Nicht Spam oftmals im Spamordner landet, sollte man diesen durchsehen. Und E-Mails, in denen es um spamtypische Dinge wie etwa »Penisverlängerungen« geht, löscht man halt einfach. Das ist immerhin amüsant.

Haltung und Verantwortung

Der Erfahrung nach sind Dinge wie Haltung und Verantwortung selten. Oft reagieren Leute auf nichts und entziehen sich dem Dialog und verweigern ihn, um gegen kognitive Dissonanzen anzukämpfen. Wer Haltung zeigt und Verantwortung übernimmt, der vertritt beides, der nimmt es wahr. Zumal dann, wenn es eine richtige und gute Haltung ist. Natürlich tut er das nicht, wenn er zumindest unbewusst genau weiß, dass das nicht der Fall ist, dann reagiert er erst gar nicht, denn sonst würde etwa eine kognitive Dissonanz zu Tage treten. Oder er beruft sich auf Dinge wie etwa, es seien »Interna« oder Ähnliches. Solche Dinge kennt man aus der Geschichte zur Genüge. Was man auch zur Genüge kennt, sind Leute, die Haltung gezeigt haben, Folgen hingenommen haben und hinnehmen mussten, und nach denen dann später beispielsweise Schulen benannt werden, und die dann als leuchtendes Beispiel hingestellt werden. Was allerdings eher in den Themenbereich der sogenannten »Krokodilstränen« fällt, der vorgeblichen Reue. So geht die Rede, man müsse aus der Geschichte lernen. Es geht aber auch die Gegenrede, man lerne aus der Geschichte, dass man nicht (oder nichts) aus ihr lerne. In Wirklichkeit ist es so, dass sich daraus der »Zeitgeist« bildet – der ist jedoch sprunghaft, es gibt Fortschritt und Rückschritt, und nachhaltiger Wandel geht langsam vonstatten. Das lernt man aus der Geschichte. Gustave Le Bon hat erkannt, dass man der Masse niemals trauen kann. Alles in Allem weiß man aus der Forschung allerdings, das heutzutage deutlich weniger Menschen durch Gewalt umkommen, als noch in der Steinzeit. Das nennt man Fortschritt.

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