stock.adobe.com © LeslieAnn

Vor der ersten Fahrt mit dem eigenen Auto stehen viele Führerscheinneulinge vor der Aufgabe, ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Der Gesetzgeber fordert, dass ausschließlich Kraftfahrzeuge und Anhänger am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die von der zuständigen Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sind. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten: Versicherungsschutz, Halter, erforderliche Unterlagen und mehr. Der folgende Beitrag klärt die wichtigsten Fragen und zeigt Führerscheinneulingen, was bei einer Fahrzeugzulassung zu beachten ist.

Welche #Behörde ist für die #Fahrzeugzulassung zuständig?

Ebenso wie alle Fahrzeugbesitzer dürfen auch Führerscheinneulinge ein Fahrzeug erst dann auf öffentlichen Straßen nutzen, wenn vorab eine Fahrzeugzulassung erfolgt ist. Laut § 46 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ist bei Privatpersonen die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz der betreffenden Person für die Fahrzeugzulassung zuständig. Diese Zulassungsstellen sind den örtlichen Gemeinden, Landkreisen und Landratsämtern unterstellt. In #Deutschland gibt es insgesamt 706 Zulassungsstellen, eine Auflistung aller Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden ist auf der Seite des Kraftfahrt Bundesamtes abrufbar. Die örtliche Zulassungsstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  • Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Spezialkennzeichen wie Kurz- oder Saisonkennzeichen
  • Eintragung von technischen Änderungen
  • Ausgabe amtlicher Stempelplaketten
  • Reservierung von Wunschkennzeichen
  • Ausstellung von wichtigen Ersatzdokumenten wie Zulassungsbescheinigungen oder Führerscheinen

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass im Vorfeld eine gute Vorbereitung erfolgt ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Damit eine ordnungsgemäße Fahrzeugzulassung erfolgen kann, müssen der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gegebenenfalls EG-Ãœbereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) (in der Regel nur bei Neuzulassung erforderlich)
  • TÃœV- und AU-Gutachten (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • gültiger Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters oder gültiger Reisepass (Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes erforderlich)
  • falls der Halter die Zulassung nicht selbst beantragt: Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass (mit Meldebestätigung) der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Haltern: Einverständniserklärung beider Elternteile
  • alte Kennzeichen (falls vorhanden)
  • Einzugsermächtigung (gegebenenfalls Vollmacht) für das Finanzamt (verpflichtend, dient zur Abbuchung der Kfz-Steuer)

Die Erteilung eines #SEPA Lastschriftmandats ist seit 2005 verpflichtend, andernfalls verweigert die Zulassungsstelle die Fahrzeuganmeldung. Früher war zum Nachweis des Versicherungsschutzes die Vorlage der Deckungskarte erforderlich. Inzwischen erfolgt die Meldung auf elektronischem Weg, daher genügt die Mitteilung der #eVB Nummer, die dem Halter von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt wurde.

Wie läuft eine #Autozulassung ab?

Bei der klassischen Anmeldung in den Räumlichkeiten der Zulassungsstelle ist folgender Ablauf zu erwarten:

  • Versicherung kontaktieren und eVB-Nummer beantragen
  • Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen
  • bei Bedarf: Wunschkennzeichen reservieren und Schilder online anfertigen lassen
  • Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren, um unnötige Wartezeit zu vermeiden
  • pünktliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle zum vereinbarten Termin
  • Ãœbergabe der Unterlagen nach Aufforderung
  • Sachbearbeiter prüfen die Unterlagen und geben die Daten ins System ein
  • falls keine Schilder vorliegen: Schilderdienst aufsuchen und Kennzeichen prägen lassen
  • Sachbearbeiter bringen Plaketten auf den Kennzeichen an
  • Zahlung der Gebühren

stock.adobe.com © FM2

Wer kann Halter des Fahrzeugs sein?

Fahranfänger müssen nicht bis zum Erwerb des Führerscheins warten, um ein Fahrzeug anzumelden. In Deutschland ist eine Fahrzeugzulassung auch ohne Führerschein möglich und mit Erlaubnis der Eltern können sogar Minderjährige als Fahrzeughalter fungieren. Zudem müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht zwingend dieselbe Person sein. Insbesondere Fahranfänger profitieren von einer abweichenden Halterschaft, wenn der Versicherungsvertrag von einem Elternteil abgeschlossen wird. Viele Versicherer bieten in diesem Fall eine Zweitwagenregelung mit deutlich geringerem Beitragssatz an.

Wo gibt es die Autokennzeichen?

Bei der Zulassung wird jedem Fahrzeug ein freies Kennzeichen zugeteilt, anschließend kann bei einem nahegelegenen Schilderdienst die Anfertigung der Schilder vorgenommen werden. Im weiteren Verlauf ist zur Anbringung der Plaketten die Rückkehr zur Zulassungsstelle erforderlich. Besonders zeitsparend ist es, vorab ein Wunschkennzeichen online zu reservieren und die Autokennzeichen anfertigen zu lassen. Dies spart Zeit, da der Gang zum ortsansässigen Schilderdienst entfällt und zudem sind online in der Regel deutlich günstigere Angebote zu finden. Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist bei der Zulassung eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.

Welche Kennzeichenarten gibt es?

Aufgrund der Zugehörigkeit Deutschlands zur Europäischen Union sind die Autokennzeichen als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Es gilt ein zweiteiliger Kennzeichenaufbau: Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, z. B. M für München etc.) und Erkennungsnummer (ein bis zwei Buchstaben, gefolgt von maximal vier Ziffern). Die Prüfplaketten sowie das Behördensiegel befinden sich zwischen diesen beiden Nummern. Je nach Verwendungszweck und Fahrzeugart sind unterschiedliche Kennzeichen im Einsatz:

Reguläres #Kennzeichen mit schwarzer Schrift:

Es erlaubt den uneingeschränkten Betrieb des zugelassenen Fahrzeugs. Die Kennzeichen sind an Vorder- und Rückseite anzubringen. In Ausnahmefällen ist nur ein Kennzeichen erforderlich: Anhänger und Krafträder (Rückseite) sowie einachsige Zugmaschinen (Vorderseite).

Saisonkennzeichen:

Auf Antrag teilt die Zulassungsstelle ein Saisonkennzeichen zu, mit dem das betreffende Fahrzeug nur im festgelegten Zeitraum betrieben werden darf. Es gelten jeweils ganze Monate. Hinter der Erkennungsnummer ist eine Angabe des Zeitraums zu finden (erster und letzter Monat).

Kurzzeitkennzeichen:

Dieses Kennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen und darf ausschließlich für Probe-, Überführungs- und Zulassungsfahrten genutzt werden. Die Erkennungsnummer beginnt mit 03 oder 04 und besteht ausschließlich aus Ziffern. Zusätzlich ist auf einem gelben Feld am rechten Rand das Ablaufdatum vermerkt.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge:

Plug-in-Hybride und rein elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten ein spezielles E-Kennzeichen. Es entspricht dem klassischen Kennzeichen mit schwarzer Schrift bzw. dem grünen Kennzeichen, zusätzlich ist hinter der Erkennungsnummer ein E eingefügt. Handelt es sich um ein Wechselkennzeichen, befindet sich die E-Kennzeichnung auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens.

stock.adobe.com © Björn Wylezich

Oldtimer-Kennzeichen:

Das H-Kennzeichen ist historischen Fahrzeugen mit einem Mindestalter von 30 Jahren vorbehalten. Es ähnelt dem E-Kennzeichen, hier ist hinter dem Erkennungszeichen jedoch ein H angefügt.

Wechselkennzeichen:

Unter bestimmten Bedingungen ist die Beantragung eines Wechselkennzeichens möglich, mit dem zwei Fahrzeuge zugelassen werden können. Eine gleichzeitige Nutzung ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen. Dieses Kennzeichen besteht aus zwei Teilen: dem auswechselbaren Zusatzteil und einem am Fahrzeug verbleibenden Kennzeichenteil. Eine Ausführung als rotes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ist ausgeschlossen.

Ausfuhrkennzeichen:

Diese Variante kommt ausschließlich für die Überführung von Kraftfahrzeugen ins Ausland zum Einsatz.

Grünes Kennzeichen:

Es gleicht den klassischen Kennzeichen mit schwarzer Schrift und ist steuerbefreiten Fahrzeugen vorbehalten, die beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei Hilfsorganisationen oder gemeinnützigen Vereinen zum Einsatz kommen.

Rotes Kennzeichen:

Zulassungen können dieses Kennzeichen an zuverlässige Autohändler, Kfz-Werkstätten oder Fahrzeughersteller zur betrieblichen Verwendung ausgeben. Ein rotes Oldtimerkennzeichen ist bestimmten Oldtimern vorbehalten, die an Oldtimer-Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen teilnehmen. Es kann auch an Privatpersonen ausgehändigt werden.

Gibt es die Online-Zulassung?

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) brachte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereits vor einigen Jahren die Digitalisierung des Fahrzeugzulassungswesens auf den Weg. In Zukunft soll dieses Projekt die Fahrzeugzulassung deutlich vereinfachen, effizienter gestalten und lange Wartezeiten vermeiden. Für bestimmte Vorgänge entfällt die Fahrt zur Zulassungsstelle sogar komplett. Bei der Umsetzung der Anwendungen greift ein mehrstufiges System und mit der dritten Stufe ist seit Oktober 2019 die internetbasierte Abwicklung von Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen möglich. Allerdings bieten aktuell nur rund zwei Drittel aller Zulassungsstellen diesbezüglich einen umfassenden Service an. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Online-Zulassung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist:

  • Service ist nur für allgemeine Kennzeichen nutzbar
  • Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion ist erforderlich
  • Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser AusweisApp wird benötigt
  • Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode (nur bei Gebrauchtfahrzeug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Kfz-Kennzeichen: Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes

Ebenso wie bei der Zulassung vor Ort sind zudem die klassischen Unterlagen wie der HU-Nachweis sowie eine gültige eVB-Nummer und die IBAN-Angabe erforderlich.