Hürth (ots) Zwei Wochen vor der Bundestagswahl steht das gesundheitspolitische Programm der FDP im Mittelpunkt der aktuellen Folge von »Wir wählen Gesundheit«. Die Freien Demokraten möchten, dass jeder Bürger entscheiden kann, ob er gesetzlich oder privat versichert ist. Dringenden Handlungsbedarf sieht der FDP-Bundestagsabgeordnete und Mediziner Prof. Dr. Andrew Ullmann bei der Finanzierung der Krankenhäuser, »die ist nicht gesichert, die duale Finanzierung funktioniert hier gar nicht. Die Politik der vergangenen Jahre hat hier zu lange geschlafen«, so Ullmann.

Wahlfreiheit mit Tarifmodell

Vorwürfe der Zwei-Klassen-Medizin beim aktuellen Miteinander von GKV und PKV sieht Ullmann nicht: »75 Prozent der Patienten bekommen bei Bedarf noch am gleichen, spätestens am nächsten Tag einen Facharzttermin – auch gesetzlich Versicherte", so der Infektiologe. Für ihn steht Deutschland im europäischen Vergleich gut da. Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK-Rheinland/Hamburg, erteilt Plänen für eine Einheitsversicherung ebenfalls eine Absage, diese sei nicht erforderlich. »Im Moment ist der Leistungskatalog zu 95 Prozent gesetzlich vorgegeben und unterscheidet sich kaum, lediglich im Service gibt es Unterschiede«, betont Mohrmann, »aber ein Stück Freiheit brauche es einfach und auch den Wettbewerb.«

Ärztliche Unterversorgung auf dem Lande

Die FDP möchte das Gesundheitswesen so verändern, dass Kosten »nicht weiter in die Höhe getrieben werden«. Mehr Digitalisierung, aber weniger Bürokratie könnten für eine bessere Versorgung sorgen. Verhindern Bürokratisierung und Kontrollierung durch die Krankenkassen sogar die ärztliche Unterversorgung auf dem Land? Mohrmann kann keinen »Kontrollwahn« der Krankenkassen erkennen, die Niederlassung von Ärzten liege an Attraktivität von Orten: »Man geht gerne in Zentren«, so der AOK- Vorstand. Er schlägt andere Lösungen vor wie »Video-Sprechstunden bis hin zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung.«

Sterbehilfe soll noch liberaler werden

Skeptisch blickt Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte auf die Pläne der FDP, das Gesetz zur Sterbehilfe auszuweiten: Die Rahmenbedingungen seien in Deutschland bereits jetzt sehr liberal. »Bei der Beihilfe zur Selbsttötung ist eigentlich alles erlaubt, was geht«, so der erfahrene Sterbebegleiter. »Nur die Tötung an sich ist verboten«, erklärt Sitte weiter. FDP-Politiker Ullmann sieht hier Nachbesserungsbedarf auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses zum Persönlichkeitsrecht. »Auch im Sterben kann ein Betroffener verlangen, getötet zu werden. Es erfordert allerdings enormes Fingerspitzengefühl, denn was nicht passieren darf, ist, dass es der Patient macht, um den Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen«, so Ullmann.

Hinweis zur Sendung

Die Sendung zur Gesundheitslage und Wahlprogramm der Partei Freie Demokraten zur Bundestagswahl wird am Freitag, 10. September 2021, um 19 Uhr auf »health tv« ausgestrahlt.

Ãœber die »German health tv GmbH«

»health tv« ist Europas einziger multimedialer Anbieter von Gesundheitsinhalten mit einer TV-Sendelizenz. Die wirtschaftlich unabhängige 100-Prozent-Tochter einer Klinikkette genießt als redaktionell neutrales und unabhängiges Medium eine hohe Glaubwürdigkeit. Inhalte sind weltweit per Social-Media- und Streamingdienste, via Satelliten (Astra) oder deutschlandweit per Kabelnetz zugänglich. B2B-Kommunikation kann auch über geschlossene Kanäle erfolgen.