Max Schrems sowie »noyb«, als gemeinnützige Organisation, haben eine Reihe von anhängigen Fällen vor der DPC (auch zu WhatsApp) und beobachten die Situation vor der irischens DPC seit 2011 genau. In einer ersten Stellungnahme relativiert Max Schrems die »Rekordstrafe« …

»Wir begrüßen die erste Entscheidung der irischen Aufsichtsbehörde. Allerdings erhält die DPC seit 2018 etwa zehntausend Beschwerden pro Jahr, und dies ist die erste größere Geldstrafe. Die Datenschutzbehörde hatte ursprünglich eine Strafe von 50 Millionen Euro vorgeschlagen und wurde von den anderen europäischen Datenschutzbehörden gezwungen, die Strafe auf 225 Millionen zu erhöhen. Selbst die 225 Millionen sind immer noch nur 0,08 Prozent des Umsatzes der Facebook-Gruppe. Die DSGVO sieht Geldbußen von bis zu vier Prozent des Umsatzes vor. Das alles zeigt, dass die irische Datenschutzbehörde immer noch extrem dysfunktional ist.«

»noyb« wird die nächsten Schritte genau verfolgen. Es ist zu erwarten, dass dieser Fall nun jahrelang vor den irischen Gerichten bekämpft werden wird und es wird interessant sein, ob die irische Datenschutzbehörde diese Entscheidung aktiv vor Gericht verteidigt, da sie von ihren EU-Kollegen beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDPS) zu einer solchen Entscheidung gezwungen wurde:

»Whatsapp wird sicherlich gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Im irischen Gerichtssystem bedeutet das, dass es Jahre dauern wird, bis die Strafe tatsächlich gezahlt wird. In unseren Fällen hatten wir oft das Gefühl, dass die Datenschutzbehörde mehr mit der öffentlichen Wahrnehmung beschäftigt ist als mit der eigentlichen Arbeit. Es wird sehr interessant sein, zu sehen, ob die irische Behörde diese Entscheidung tatsächlich aktiv verteidigt, da sie im Grunde genommen von den andern europäischen Behörden zu dieser Entscheidung gezwungen wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass die DPC einfach nicht zu viele Ressourcen in den Fall stecken oder sich mit Whatsapp in Irland irgendwann ›einigen‹ wird. Wir werden diesen Fall genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzbehörde diese Entscheidung auch wirklich umsetzt.«

»noyb.eu« – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte. Der Verein »noyb.eu« treibt seit Mai 2018 die Durchsetzung von Europäischen Datenschutzrechten voran und hat bisher mehr als 140 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon. Mehr als 4.300 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit von »noyb.eu«.