Wiesbaden (ots) 2020 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4.996.000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 1,2 Prozent mehr erledigte Verfahren als im Vorjahr (4.939.000). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Anteile der Deliktarten ähnlich wie im Jahr 2019: Knapp ein Drittel (31,6 Prozent) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,4 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,3 Prozent sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,6 Prozent der erledigten Verfahren.

Unterschiedliche Entwicklungen bei den Straftatengruppen

Hinter der Gesamtzunahme erledigter Ermittlungsverfahren um 1,2 Prozent stehen teils gegenläufige Entwicklungen auf Ebene der Straftatengruppen. Einige Straftatengruppen mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2019 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 30,6 Prozent auf 46 000. Dagegen wirkte sich der Rückgang im Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 3,3 Prozent auf 868 000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Der Rückgang dürfte unter anderem mit dem niedrigeren Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zusammenhängen.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2020 mit Verfahrenseinstellung

In 81,6 Prozent aller erledigten Fälle im Jahr 2020 hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war 2020 wie in den Vorjahren aber nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung.

So machten Einstellungen mit Auflage (3,2 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (24,3 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,9 Prozent) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 Prozent) zusammen 56,6 Prozent aller Verfahrenserledigungen aus. 19,2 Prozent der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und 24,1 Prozent auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Weitere Informationen

Diese Ergebnisse stammen aus der Staatsanwaltschaftsstatistik. Die Staatsanwaltschaftsstatistik ist die einzige statistische Datenquelle in Deutschland, die über Zahl und Struktur staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren informiert. Sie zeigt, wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren innerhalb eines Berichtsjahres auf welche Art erledigt wurden und in welcher Straftatengruppe der Schwerpunkt des Verfahrens lag.

Nicht Gegenstand dieser Statistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres, Merkmale der Straftat und der Tatverdächtigen. Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen im Jahr 2020 ziehen. Einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext hat das Bundeskriminalamt vorgelegt. Der Bericht ist online auf der Homepage des BKA verfügbar.

Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren enthält die Fachserie Zehn, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2020. Methodische Hintergründe zur Staatsanwaltschaftsstatistik bietet der Aufsatz »Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung« in »WISTA – Wirtschaft und Statistik«, Ausgabe 3/2015.