Rheda-Wiedenbrück (pbm). Die Stadt lädt am Montag, 30. August 2021, um 18 Uhr zu einer Bürgerversammlung in der Stadthalle, Hauptstraße 120, ein. Dort wird der neue Bebauungsplan Nummer 418 »Am großen Moor« vorgestellt, der Wohnbauland im Bereich Moorweg und »Zum Galgenknapp« schaffen soll.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland beabsichtigt die Stadt Rheda-Wiedenbrück den Siedlungsbereich hier auf einer bisher zumeist landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erweitern. Die Bahn befindet sich in Dammlage rund sechs Meter über dem geplanten Wohngebiet. Aus diesem Grund ist südlich davon eine dichte und möglichst geschlossene Bebauungsstruktur mit Geschosswohnungsbau geplant. Zur bestehenden Siedlungsgrenze sieht der städtebauliche Entwurf einen qualitätsvollen und nachbarschaftsverträglichen Übergang vor. Demnach sind nördlich der Straße Zum Galgenknapp sowie östlich und westlich des Moorweges zwölf Einfamilienhäuser, neun Doppelhäuser und 23 Reihenhäuser in einer zweigeschossigen Bauweise vorgesehen.

Damit schafft das Konzept die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowohl für preisgünstigen und geförderten Wohnungsbau, als auch die Möglichkeit von besonderen Wohnformen im Sinne von Wohn- und Baugruppenlösungen oder auch Mehrgenerationenwohnen hier umzusetzen.

Bei der Bürgerversammlung wird der Stadtplaner Dipl.-Ing. Roger Loh vom Planungsbüro Tischmann Loh aus Rheda-Wiedenbrück den städtebaulichen Entwurf erläutern. Zudem besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben – während der Veranstaltung und im Anschluss bis einschließlich Donnerstag, 30. September 2021 im Rathaus.

Dort sind die entsprechenden Unterlagen auch im Foyer des Rathauses zu sehen. Stellungnahmen dazu nimmt die Stadtplanung schriftlich, per E-Mail oder mündlich entgegen. Auch Beratungstermine können unter der Telefonnummer (05242) 963-390 (Frau Dr. Maier) vereinbart werden.

Die Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der aktuellen Coronaauflagen statt. Die neue Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass bestimmte Angebote nur genutzt werden dürfen, wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder negative Testung vorgewiesen werden kann.