Einer »kleinen Anfrage« der AFD-Landtagsfraktion zufolge wurden im Kreis Gütersloh im Zeitraum von April 2020 bis April 2021 2.471 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen festgestellt, 2.308 Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 305.247,48 Euro festgesetzt. Im Durchschnitt wurden also pro geahndetem Verstoß 132,26 Euro als Einzelbußgeld vereinnahmt. Angesichts der Tatsache, dass bei einem Bußgeld von 100 Euro noch Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro anfallen, liegt der Durchschnittswert nicht weit entfernt vom Betrag von 128,50 Euro, sodass davon auszugehen ist, dass eher selten Bußgelder verhängt worden sind, die den Betrag von 100 Euro überstiegen haben. Bei etwa jedem 150. Einwohner wurde somit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Anhand dieses Wertes kann man ersehen, dass die Bürger im Kreis Gütersloh in keinster Weise auffällig waren und sich an die Regeln gehalten haben. Diese naive Schlussfolgerung fußt auf der selbstverständlich falschen Annahme, dass jeder Verstoß auch festgestellt wurde. Lachhaft wäre also noch geprahlt.