Wasch mich, aber mach mich nicht nass – so könnte die Überschrift über die Antwort der Verwaltung des Antrags des Seniorenbeirates zum Rederecht in den Ratsausschüssen lauten. Eigentlich hat es einen solchen Widerspruch in einer Vorlage an den Rat selten gegeben. Am Anfang heißt es lapidar: der Antrag wird abgelehnt. Dann kommt eine sogenannte verfassungsrechtliche uralte Begründung der Unzulässigkeit, ohne die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu erwähnen. Aber dann kommt überraschend der Hinweis, dass der Rat natürlich die Vertreter des Seniorenbeirates gemäß Paragraph 58 der Gemeindeordnung als beratende Mitglieder ein Rederecht einräumen kann. Warum also nicht ein klares Ja zum Antrag? Da darf der Seniorenbeirat Anträge stellen, nur mitberaten im Ausschuss darf er nicht. Wie aber sonst sollen denn die Älteren ihre Themen in den Gremien der Stadt vorbringen? Oder soll Gütersloh weiter eine schweigende Insel in der kommunalen Landschaft bleiben, wenn es um die Probleme der älteren Gesellschaft geht?