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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Verlag Christian Schröter, Königstraße 56, 33330 Güterslon, elefon +491722373028, E Mail info@guetsel.de, www.guetsel.de, und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Anzeigenaufträgen. Es gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Begriffsbestimmungen

»Agentur« sind ausschließlich Agenturen, die mit der Schaltung von Werbung in eigenem oder fremdem Namen befasst sind.

»Agenturkunde« ist ein Werbungtreibender, dessen Anzeigen von einer von ihm beauftragten Agentur in deren eigenem Namen und auf deren eigene Rechnung als Auftraggeberin beim Verlag gebucht werden. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Agenturkunden.

»Anzeigen« umfasst Anzeigen, Advertorials (PR Anzeigen) und andere Werbemittel.

»Anzeigenauftrag« ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem vom Verlag vermarkteten Medium zum Zweck der Verbreitung. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber und Bestätigung der Buchung durch den Verlag. Der Abdruck beziehungsweise die Veröffentlichung der Anzeige stellt auch ohne Annahmeerklärung eine Annahme dar. Jeder Anzeigenauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Name oder Firma bezeichneten Werbungtreibenden. Der Anzeigenauftrag bedarf nicht der Schriftform.

»Auftraggeber« ist der Vertragspartner des Verlages.

»Direktkunde« ist ein Werbungtreibender, der selbst Vertragspartner des Verlages ist. Das gilt auch dann, wenn er eine Agentur als Stellvertreterin eingeschaltet hat, die den Anzeigenauftrag in seinem Namen abschließt.

»Verlag« ist Christian Schröter AGD, Königstraße 56, 33330 Gütersloh, Telefon +491722373028, E-Mail info@guetsel.de, www.guetsel.de.

»Werbungtreibender« ist die juristische oder natürliche Person, die oder deren Produkte oder Dienstleistungen die Anzeige bewirbt.

2. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrags das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb von zwölf Monaten seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Anzeigenauftrags aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Staffelrabatt dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Staffelrabatt. Ein Anspruch Staffelrabatt besteht nicht, wenn bereits Sonderkonditionen vereinbart wurden.

4. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Anzeigen werden grundsätzlich in der jeweils möglichst passenden Rubrik abgedruckt, ein Anspruch hierauf besteht nicht.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet (Paragraph 1ß, Landespressegesetz Nordrhein Westfalen). Dies gilt insbesondere auch für PR Texte, die in Verbindung mit einer Anzeigenschaltung veröffentlicht werden, auch online (siehe Punkt 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

6. Mängel an in Verbindung mit einer Anzeigenschaltung kostenlos veröffentlichten PR Texten berechtigen nicht zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Anspruch auf kostenlose Wiederholung der Anzeige und/oder des PR Textes.

7. Anzeigenaufträge sind für den Verlag bis zur Vorlage des Musters durch den Auftraggeber und seiner Billigung durch den Verlag kündbar. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder diese Werbung anderer Personen als des Werbungtreibenden (»Dritter«) oder für Dritte enthalten. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (»Verbundwerbung«), bedürfen der vorherigen Annahmeerklärung des Verlages. Daueraufträge (Dauerschuldverhältnisse) sind Anzeigenaufträge auf unbestimmte Zeit, die von Ausgabe zu Ausgabe wiederholt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und beginnt mit dem Beginn des auf die Kündigungserklärung folgenden Monats.

8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße Vorlagen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Anpassung von Anzeigenvorlagen, die nicht in einem passenden Format angeliefert werden, ist vorbehalten.

9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Bei Änderungen der Mediadaten, beispielsweise Änderungen des Satzspiegels und des Layoutkonzepts, werden vorhandene Anzeigen entsprechend angepasst.

11. Geringe Farb- und Tonwertabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass Vorauszahlung zum Anzeigenschluss zu verlangen. Mit Zustandekommen des Anzeigenauftrages tritt die auftraggebende Agentur ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlages mindestens 30 Tage in Verzug befindet.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verlages nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Im Verhältnis zwischen Verlag und Auftraggeber gilt die vom Verlag veröffentlichte, aktuelle Preisliste.

16. Die Staffelrabatte in der Preisliste beziehen sich auf die Schaltungen für einen Werbungtreibenden je Insertionsjahr.

17. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

18. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich und zeitlich unbegrenzt übertragen.

19. Vom Verlag für den Auftraggeber gestaltete Anzeigenmotive dürfen nur für Anzeigen in den dafür beim Verlag gebuchten Ausgaben verwendet werden. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht beziehungsweise nur nach Absprache eingeräumt.

20. Der Auftraggeber gestattet dem Verlag, seine Anzeigen online unter www.guetsel.de und als Bestandteil der PDF-Ausgabe für unbestimmte Zeit öffentlich zugänglich zu machen sowie anderweitig zu vervielfältigen und zu verbreiten. Über den Umgang mit den Daten informiert auch die Datenschutzerklärung.

21. Soweit nicht anders vereinbart, behandeln die Vertragsparteien den Inhalt des Anzeigenauftrags, insbesondere die Konditionen, streng vertraulich. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Anzeigenauftrags eingeschalteten Dritten offenzulegen.

22. Im Rahmen eines Anzeigenauftrags stimmt der Auftraggeber einer Veröffentlichung unter www.guetsel.de zu und damit der Übermittlung der Daten an Besucher der Website und an Google zu, da die Google die Website www.guetsel.de indiziert und auf Servern in den USA speichert. Außerdem stimmt der Auftraggeber der Übermittlung der Daten an die FHD GmbH & Co. KG, Wagenfeldstraße 2, 33332 Gütersloh, Telefon +495241470130, www.fhd.de zu, auf deren Servern die Daten gespeichert werden. Die Datenschutzerklärungen der beiden genannten Unternehmen und von Christian Schröter sind online abrufbar unter https://policies.google.com/privacy?hl=de, https://www.fhd.de/html/datenschutz/ und https://www.guetsel.de/datenschutz.html.

23. Einsendung von Pressemitteilungen, Content, Online-Advertorials: Bei eingesendeten Pressemitteilungen, Content und Online-Advertorials speichert Gütsel für die Dauer der Speicherung des gegenständlichen Contents beziehungsweise bis auf Widerruf die E-Mail-Adresse des Einsenders, um diesen über etwaige Kommentare zu informieren. Kommentiert ein User den Content, erhält der Autor per E-Mail eine Mitteilung darüber und die Gelegenheit dazu, der weiteren Speicherung seiner E-Mail-Adresse zu widersprechen und damit dem weiteren Versand entsprechender E-Mails zu widersprechen. Im Rahmen eines Kommentars werden Daten laut Punkt IV. der Datenschutzerklärung erhoben. Im Rahmen der Einsendung von Inhalten gilt Punkt VI. der Datenschutzerklärung.

24. Autorenkorrekturen werden nach Aufwand aberechnet. Autorenkorrekturen sind Korrekturen durch den Autoren oder Kunden, die vom ursprünglichen Manuskript abweichen, und deren Ausführung gesondert in Rechnung gestellt wird.

25. Platzierungswünsche sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gültig ab 1. Januar 2006
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