Bad Salzuflen, Neuorganisation der Ortsteilarbeit

Bad #Salzuflen, 28. April 2023

Die kommunalpolitische #Arbeit in den Ortsteilen Bad Salzuflens mittels der Ortsausschüsse muss neugestaltet werden. Das aktuelle Modell wurde einer rechtlichen Prüfung unterzogen, aus der sich Korrekturbedarf ergibt. Da der Ortsteil Papenhausen vom Ortsausschuss Retzen Grastrup Papenhausen vertreten wird und der Ortsteil Grastrup Hölsen in den Ortsausschüssen Retzen Grastrup Papenhausen und Holzhausen Hölsen aufgeht, werden die 12 Ortsteile in nur 10 Ortsausschüssen vertreten. Das ist nicht zulässig, jeder Ortsteil muss entweder von einem Ortsausschuss oder einem Ortsvorstehenden vertreten werden.

Darüber hinaus sieht die Gemeindeordnung des #Landes #NRW vor, dass den Ortsausschüssen Entscheidungen übertragen werden müssen. Bisher wird dies in der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzuflen nicht gemacht. Um der Gemeindeordnung zu entsprechen, setzt die Verwaltung die für den Ortsteil relevanten Themen derzeit in die jeweiligen Tagesordnungen der Sitzungen. Das zieht allerdings einen erheblichen Mehraufwand mit sich, unter anderem da für manche Verfahren eine Protokollierung Pflicht ist. Diese zusätzliche Aufgabe übernimmt momentan eine Verwaltungskraft. Zusätzlich ist es bei komplizierten Sachverhalten nötig, dass ein Mitarbeitender der Stadtverwaltung für Fragen oder Erklärungen bei den Sitzungen dabei ist.

Bei Weiterbestehen des derzeit praktizierten Ortsausschussmodells entstehen aus obengenannten Gründen zeitliche und finanzielle Mehraufwände. Rund um die Organisation fallen etwa 15 Stunden Mehraufwand pro Sitzung an, bei der Sitzungsfrequenz vom vergangenen Jahr ergeben sich dadurch Mehrkosten von über 26.000 Euro. Hinzu kommen 5 Stunden Mehraufwand pro Sitzung für die Verwaltungskraft eines Fachdienstes, diese belaufen sich für das vergangene Jahr auf fast 12.000 Euro. Sollten die Ortsausschusstätigkeiten in Zukunft gestärkt werden, ist mit einer höheren Sitzungsfrequenz und einem allgemein deutlich höheren organisatorischen und fachlichen Aufwand zu rechnen. Das kann im Moment noch nicht abschließend beziffert werden.

Um eine rechtlich saubere Ortsteilarbeit vollziehen zu können, ergeben sich 4 Varianten

  1. Keine Untergliederung des Stadtgebietes in der Hauptsatzung und Aufgabe der Ortsausschüsse

  2. Korrektur der Hauptsatzung und Gliederung des Stadtgebietes in 10 statt 12 Ortsteile und beibehalten der Ortsausschüsse inklusive der Übertragung von Entscheidungskompetenzen

  3. Korrektur der Hauptsatzung in Bezug auf die Anzahl der Ortsteile und Einführen des Ortsvorstehenden Modells

  4. Korrektur der Hauptsatzung in Bezug auf die Anzahl der Ortsteile und Einführen eines Mischmodells aus Ortsausschüssen und Ortsvorstehenden

Die #Verwaltung stellt der #Politik die Ergebnisse der Ãœberlegungen in der Ratssitzung am 3. Mai 2023 vor. Ausdrücklich geht es der Verwaltung nicht darum, Mehraufwand vermeiden zu wollen. Dieser entsteht allerdings bei Beibehaltung der aktuellen Situation mit 10 Ortsausschüssen mit entsprechenden Entscheidungskompetenzen zwangsläufig und geht mit einer entsprechend höheren finanziellen Belastung einher. Etwaige Korrekturen der Hauptsatzung bedeuten nicht, dass die Ortsteile in ihrem Bestand oder Identität »abgeschafft« werden. Es geht lediglich um eine rechtliche Regelung auf Grundlage der Gemeindeordnung.