Polizei Gütersloh, Karneval feiern … aber ohne Waffen, Reizgas & Co.

Die #Polizei #Gütersloh weist alle begeisterten #Karnevalisten darauf hin, dass es sich bei den Karnevalsfesten im Kreis Gütersloh um öffentliche Veranstaltungen handelt, bei denen jegliches Mitführen von #Waffen, #Reizgas & Co. – auch mit Kleinem #Waffenschein – verboten ist! Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar. Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich auch in diesem Jahr intensiv und in enger Absprache mit den Kommunen,# Feuerwehrkräften und Rettungskräften sowie den Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen vorbereitet.

»Richten Sie sich darauf ein, dass es an den Veranstaltungsorten Einlasskontrollen geben wird, bei denen Ihnen verbotene Gegenstände abgenommen werden. Etwaige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden rigoros geahndet. Bedenken Sie auch, dass mitgeführte #Spielzeugwaffen, die möglicherweise täuschend echt wirken, bei Kontrollen einbehalten werden könnten.« Zwar muss ein waschechter »Cowboy« oder »Polizist« an Karneval auch eine »Pistole« tragen, doch auch hierbei müssen die einschlägigen Vorschriften des Waffenrechts berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber verbietet auch das Führen solcher Anscheinswaffen und stellt dies unter Strafe. An den Karnevalstagen sind wir in den Hochburgen vor Ort im Einsatz und für Sie jederzeit ansprechbar. Die Polizei Gütersloh wünscht allen Karnevalisten fröhliche und sichere Festtage!