Gütersloh, Notunterkunft in der ehemaligen Kaserne Princess Royal Barracks, Informationen der Bezirksregierung Detmold

Detmold, 26 Januar 2023

Aus Anlass der Berichterstattung in der OWL Lokalzeit vom 25. Januar 2023 über die Stadt #Gütersloh und die #Notunterkunft in der ehemaligen #Kaserne #Princess #Royal Barracks weist die #Bezirksregierung #Detmold auf einige Aspekte hin.

Schulbesuch

Die in der landeseigenen Notunterkunft untergebrachten #Kinder und #Jugendlichen werden weder die Kitas noch die Schulen in Gütersloh besuchen. Das Schulgesetz NRW ist eindeutig. Nach Artikel 34, Absatz 6, Schulgesetz unterliegen #Kinder im schulpflichtigen Alter während der Unterbringung in Landesunterkünften nicht der Schulpflicht. Die Schulpflicht gilt erst, wenn Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt worden sind. In den landeseigenen Unterkünften kümmern sich im Auftrag der Bezirksregierung Betreuungsverbände um die Kinder, Jugendliche und Erwachsenen. Die Kosten für den Betrieb der Notunterkunft einschließlich der Betreuung in der landeseigenen Unterkunft trägt das Land.

Belegung der Notunterkunft

Es ist zurzeit davon auszugehen, dass in der Notunterkunft Princess Royal überwiegend Menschen wohnen werden, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak geflohen sind. Die Zusammensetzung der künftigen Bewohnerschaft hängt unter anderem von der Fluchtbewegung nach Deutschland ab. Deren Entwicklung ist nicht vorhersagbar. Zurzeit kommen entgegen den Erwartungen deutlich weniger schutzsuchende Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Demgegenüber ist die Zahl der schutzsuchenden Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak zuletzt deutlich gestiegen. Insofern ist zurzeit davon auszugehen, dass der Anteil schutzsuchender #Menschen aus der #Ukraine in der Notunterkunft gering sein wird.

Die Menschen sind nur vorübergehend in der Notunterkunft untergebracht. Danach ziehen die Geflüchteten in andere landeseigene Unterkünfte um. Für eine #Integration der geflüchteten Menschen in die Stadtgesellschaft wird daher weder #Bedarf noch #Gelegenheit bestehen.

Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt #Gütersloh die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die eigene Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLÜAG) angerechnet. Für die #Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern. Dies entlastet die Kommune, da weniger kommunal untergebrachte Flüchtlinge von der Stadt sozial zu betreuen sind und weniger Kinder einen Schulplatz benötigen. Die Betreuung sowohl der Kinder als auch der Erwachsenen in der Notunterkunft Princess Royal übernimmt das Land. Die Kinder in der landeseigenen Unterkunft werden nicht die Schulen oder Kitas in Gütersloh besuchen. Mit den Notunterkünften entlastet das Land die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Das Land kommt damit der Forderung des #Städte und #Gemeindebundes #NRW nach, die Kommunen stärker zu unterstützen und zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen.

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden sind Kommunen und Land aktuell gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen.