»Der Tod – die beste Entscheidung meines Lebens«, 37 Grad Reportage im ZDF über Sterbehilfe

Mainz, 12. Januar 2022

Nach einem #Unfall liegt Noah B. monatelang im #Koma. Als er erwacht, muss der damals 20 Jährige erfahren, dass er sich nie wieder wird bewegen können und vom Hals abwärts gelähmt ist. Nach zweieinhalb Jahren im #Rollstuhl meldet sich der ehemalige #Profisportler bei einem Sterbehilfeverein an. In der 37 Grad #Reportage »Der #Tod – die beste Entscheidung meines Lebens«, zu sehen am Dienstag, 17. Januar 2023, 22.20 Uhr, begleiten Autorin Tina Soliman und Kameramann Torsten Lapp Noah B. bei seiner Entscheidung für den Tod. Der Film ist am Sendetag ab 18 Uhr fünf Jahre lang in der #ZDF #Mediathek verfügbar.

»Wenn man mir die Frage gestellt hätte, ob ich den Unfall gerne überlebt hätte oder lieber nicht – ich hätte immer gesagt: Lieber nicht überlebt«, sagt Noah noch im #Krankenhaus zu seiner Mutter. Sie bittet ihn, doch wenigstens zu versuchen, so zu leben. Das tut Noah. 3 lange Jahre. Er beginnt ein #Studium, trifft Freunde, lebt inmitten von #Menschen, die ihn lieben und die er liebt. Und dennoch: Es bleibt das Gefühl, dass ihm dieses Leben nicht reicht.

Gefangen im eigenen Körper, bewegungslos sein, das sei nicht er, sagt der ehemalige Profisportler. Deshalb wächst in ihm schon sehr früh der Wunsch nach Sterbehilfe. Seine Entscheidung, sich bei einem Sterbehilfeverein anzumelden, ist für seine Angehörigen kaum zu ertragen ist. Er weicht den Fragen nach Für und Wider der Sterbehilfe nicht aus, auch der Diskussion mit seinen Angehörigen nicht. Das Ende selbst bestimmen zu dürfen, gibt Noah ein Gefühl von #Kontrolle und #Freiheit zurück, sagt er, und die Hoffnung, ein allerletztes Mal auf Hilfe angewiesen zu sein. 

Am 5. Februar 2022 fließt der tödliche #Medikamentencocktail durch seine Adern. Er hat seinen Tod in ein #Zeitfenster gelegt, in dem der professionell assistierte #Suizid erlaubt ist. Denn am 20. Februar 2020 hat das #Bundesverfassungsgericht in einem bahnbrechenden #Urteil den umstrittenen Strafrechts Paragraphen 217 für null und nichtig erklärt.