Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein, VZBV klagt beim LG Köln erfolgreich gegen die Deutsche Post AG

  • Mobile Briefmarke der Post verfällt schon 14 Tage nach dem Kauf – ohne Erstattung des Kaufpreises

  • #VZBV klagt nach Hinweis aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen

  • Landgericht Köln: Kurze Gültigkeitsdauer benachteiligt #Verbraucher unangemessen und ist unzulässig

Berlin, VZBV, 19. Dezember 2022

Die Deutsche Post darf die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den #AGB des Unternehmens ist unwirksam. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des #Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der VZBV hatte kritisiert, dass Kund:innen durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.

»Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen«, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des VZBV. »Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ist rechtswidrig.«

Kurze Gültigkeitsdauer ist rechtswidrig

Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher:innen unangemessen benachteiligt. Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab.

Das Argument der Post, die kurze Gültigkeit sei aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich, bezeichneten die Richter als nicht nachvollziehbar. Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten.

Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.

Gegen die Entscheidung des LG Köln hat die Post Berufung beim OLG Köln (3 U 148/22) eingelegt. 

Hintergrund zur mobilen #Briefmarke

Seit Dezember 2020 verkauft die Post über ihre #Smartphone #App mobile Briefmarken, die anstelle herkömmlicher Marken für die Frankierung von #Briefen und #Postkarten verwendet werden können. Kunden erhalten einen 8 stelligen Porto Code, mit dem sie einen Brief oder eine Postkarte beschriften. Bis zu 20 Porto Codes können sie auf einmal kaufen. Bislang müssen sie sich allerdings beeilen, die mobilen Briefmarken einzusetzen. Laut Post Bedingungen soll ein Code jeweils nur 14 Tage lang gültig sein. Eine Erstattung des Portos ist nach Ablauf der Frist ausdrücklich ausgeschlossen.

Hintergrund zum Frühwarnnetzwerk

Beim Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen und des VZBV handelt es sich um ein qualitatives Erfassungssystem und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der #Daten aus dem FWN heraus beziehungsweise ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.

Urteil des LG Köln vom 20.10.2022, Az. 33 O 258/21 – nicht rechtskräftig