Produkthaftung: Brüssel muss nachbessern, VZBV fordert grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts

  • VZBV tritt für eine verbraucherfreundliche Beweislastumkehr ein.

  • Verbraucher müssen sich auf einen effektiven Schutz durch ein zeitgemäßes Produkthaftungsrecht verlassen können.

  • Vorschläge der Europäischen Kommission bleiben hinter den Erwartungen des VZBV zurück.

Berlin, 13. Dezember 2022

Bei fehlerhaften Produkten muss die #Beweislast bei den #Herstellern liegen. Außerdem sollten Betreiber von #Online #Marktplätzen stärker in die #Verantwortung gezogen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert in einer Stellungnahme die Vorschläge der #Europäischen #Kommission als nicht weitreichend genug. Ende September hatte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung des fast 40 Jahre alten Produkthaftungsrechts veröffentlicht.

»Mit dem Entwurf hat es die Kommission verpasst, eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts vorzulegen«, sagt Ramona Pop, Vorständin des #VZBV. Dies sei aber nötig, um die Regelungen an das digitale #Zeitalter anzupassen. »Größte #Baustelle ist die #Beweislast. Verbraucher haben kaum eine Chance, Fehler von Produkten und #Kausalitäten nachzuweisen. Besonders #Geräte, die sich digital vernetzen können, sind für viele Verbraucher eine #Blackbox, sollte es zu Fehlern kommen. Der VZBV fordert ganz grundsätzlich eine Umkehr der Beweislast. Diese muss bei den Herstellern liegen.«