KZBV, ein Schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland

  • »Ampel« leitet mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz das Aus für die neue Parodontitis Therapie ein

Berlin, 20. Oktober 2022

Der Deutsche Bundestag hat heute den von Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf für das GKV Finanzstabilisierungsgesetz (GKV FINSTG) mit nur marginalen Änderungen verabschiedet. Für die #Mundgesundheit und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein #Schwarzer #Tag.

Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte #Parodontitis #Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen #Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mundgesundheit und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer ist fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: »In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung.«

Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis Versorgung im September 2023 vor. »Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis #Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren - das wäre verantwortungsvoll«, kritisiert Eßer.

Eßer weist in diesem Zusammenhang auch auf die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mundgesundheit und Allgemeingesundheit hin: »Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem #Coronavirus dar. Mit diesem Gesetz verschließt die #Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der #Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.«

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Die KZBV vertritt die Interessen von fast 63.000 #Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.