Kreis Gütersloh erlässt Allgemeinverfügung, Wasserentnahme aus Fließgewässern untersagt, bis zu 50.000 Euro

  • Ab dem 20. Juli 2022 gilt die Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahme aus Fließgewässern im Kreis Gütersloh. Weitere Informationen hier …

Der Kreis Gütersloh untersagt ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern im Kreisgebiet. Dies geschieht mittels einer Allgemeinverfügung, die ab dem 20. Juli 2022 gilt.

Wegen der anhaltenden Trockenheit führen die oberirdischen Fließgewässer im Kreis #Gütersloh wenig #Wasser. Mit der Niedrigwassersituation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers der oberirdischen Fließgewässer verbunden. Deshalb ist es erforderlich, diese Fließgewässer vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen. Die Voraussetzungen für diese Allgemeinverfügung sind gegeben, weil ansonsten eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu befürchten ist. Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW).

Verboten ist es, Wasser vermittels fahrbarer Behältnisse, #Pumpvorrichtungen oder #Saugvorrichtungen zu entnehmen. Das Schöpfen von #Wasser mit Handgefäßen bleibt davon unberührt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung tritt am 30. September 2022 außer Kraft. Sie kann geändert oder früher aufgehoben werden.

#Drohung #Einhergang #Zuwiderhandlung