Nach NRW Urteil zu Investitionskosten, viele Heime fordern zu Unrecht rückwirkend höhere Entgelte

#Bewohner von #Pflegeheimen in #NRW sollten derzeit besonders vorsichtig bei #Entgelterhöhungen sein. In der Rechtsberatung des #BIVA #Pflegeschutzbundes häufen sich aktuell Berichte über Träger, die rückwirkend erhöhte Investitionskosten fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 18. November 2021 (L 5 P 66/18), wonach Einrichtungsträger in bestimmten Konstellationen höhere Investitionskosten abrechnen dürfen. »Allerdings gilt das nicht automatisch auch für die Vergangenheit. Solche rückwirkenden Forderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und sollten daher unbedingt juristisch geprüft werden«, mahnt die leitende BIVA Rechtsexpertin Ulrike Kempchen.

Das Urteil des Landessozialgerichtes NRW vom 18. November 2021 erlaubt es Einrichtungsträgern, bei der Berechnung von Investitionskosten die Verkehrs- und freistehenden Flächen (Verkehrswege) in vollem Umfang zu berücksichtigen. Diese Flächen wurden bisher von den Landschaftsverbänden in #Nordrhein #Westfalen bei der Festsetzung nur zur Hälfte berücksichtigt. Einrichtungen konnten daher in der Vergangenheit nur einen geringeren Investitionskostenbetrag gegenüber den Bewohnern geltend machen.

In der BIVA-Rechtsberatung mehren sich nun Fälle, in denen die Einrichtungen aufgrund des Urteils eine rückwirkende Erhöhung von Investitionskosten geltend machen. Eine solche rückwirkende Forderung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die häufig nicht eingehalten werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Gültigkeit ist der Zeitpunkt der Forderung: »Wurde die Entgelterhöhung nicht vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Eintritts ordnungsgemäß schriftlich angekündigt, ist sie nach Paragraph 9 Wohn und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) nicht wirksam und muss auch nicht akzeptiert werden«, erläutert Kempchen.

Diese und weitere Bedingungen an die Erhöhungsschreiben sind für den betroffenen Laien meist nicht ersichtlich. Der BIVA #Pflegeschutzbund bietet hier Unterstützung: #Heimbewohner in NRW, die rückwirkende Entgelterhöhungsforderungen erhalten haben, können diese von den BIVA #Rechtsberatern prüfen lassen. Mehr …

BIVA Pflegeschutzbund

Der BIVA Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.