KZBV, ein Gesetzentwurf zu Lasten der Patienten und auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland 

  • Die KZBV zur Anhörung anlässlich des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes

Berlin, 13. Juli 2022

Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des #GKV #Finanzstabilisierungsgesetzes hat die #Kassenzahnärztliche #Bundesvereinigung (KZBV) die geplanten Maßnahmen für den zahnärztlichen Bereich strikt abgelehnt und noch einmal eindringlich vor den massiven negativen Folgen für die zahnmedizinische Patientenversorgung in Deutschland gewarnt. Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, forderte den Bundesgesundheitsminister mit Nachdruck auf, unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten.

»Die geplanten Maßnahmen sind nicht sachgerecht und völlig unverhältnismäßig! Nachweislich geht vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck aus. Ganz im Gegenteil: Seit 2000 haben wir den Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen von knapp 9 auf fast 6 Prozent in 2021 gesenkt und nach Abschaffung der Budgetierung in 2012 den eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt, um der Morbiditätsentwicklung in der #Bevölkerung #Rechnung zu tragen. Zugleich haben wir die Versorgung präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Wir haben unseren Beitrag zum Sparen mehr als geleistet!«

Eßer erinnerte an den Einsatz der Zahnärzteschaft und der Praxisteams während der Pandemie, in der unter hohem persönlichen Einsatz und Verzicht die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich erhalten wurde. »Dieses vorbildliche Handeln jetzt faktisch auch noch bestrafen und Zahnärztinnen und Zahnärzte finanziell zusätzlich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Praxen belasten zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu unverschämt. Will man Kooperationsbereitschaft und Vertrauen nachhaltig zerstören, dann ist man jetzt auf dem besten Weg!«

Eßer verdeutlichte am Beispiel der neuen Parodontitisrichtlinie die gravierenden Folgen für die Versorgung. Die strikte Budgetierung wird de facto zu Leistungskürzungen bei den Versicherten führen mit fatalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Gerade erst vom G BA eingeführte präventionsorientierte Neuerungen im Rahmen einer wissenschaftlich basierten PAR-Therapie würden verunmöglicht, obwohl diese Leistungsverbesserungen den Versicherten gesetzlich zustehen und die dafür erforderlichen Mittel im G BA konsentiert und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt worden sind. Das ist völlig unverantwortlich und in keiner Weise akzeptabel!«

Die Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV Finanzstabilisierungsgesetz kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Die #KZBV vertritt die Interessen von fast 63.000 #Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte #Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, #Krankenhäusern und #Krankenkassen gestaltet die KZBV im G BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit.