Gütersloh, Briten wollen nicht zurück auf den Flughafen

Die #Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat heute mitgeteilt, dass die britischen Streitkräfte den ehemaligen #Gütersloher #Flughafen nicht beanspruchen werden.

»Das ist eine sehr gute Nachricht für den Fortgang unserer Planungen auf dem 340 Hektar umfassenden Gelände, für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt, der Anliegerkommunen, für die Region und die Sicherung der Naturschutzflächen.«

Die »Hängepartie« um die weiteren Planungen sei damit erst einmal beendet, wobei »die endgültige Sicherheit erst mit der Unterschrift unter einen Kaufvertrag mit der #BIMA gegeben ist«. Im Januar hatten die britischen Streitkräfte überraschend angekündigt zu prüfen, ob das Areal im Besitz des Bundes wieder als militärischer Standort genutzt werden könne. Besonders für die Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Gütersloh und für Harsewinkel wären die Folgen weitreichend gewesen. Das Gelände ist nach dem Abzug der Briten im Jahr 2016 als dringend benötigte Gewerbefläche in den Regionalplanentwurf aufgenommen worden.

Hintergrund: Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG)

Die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH (GFG) war am 26. Januar 2017 gegründet worden. Gesellschafter sind mit 70 Prozent die Stadt Gütersloh, mit 20 Prozent die Stadt #Harsewinkel und mit 10 Prozent die Gemeinde #Herzebrock #Clarholz. Auf dem Flugplatzgelände des ehemaligen britischen Militärflughafens soll ein interkommunales #Gewerbe und Industriegebiet (GIB) »Gewerbepark Flugplatz Gütersloh« entstehen. Die Städte Harsewinkel und Gütersloh sowie die Gemeinde Herzebrock Clarholz wollen wohnstandortnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung des Kreises Gütersloh sichern, indem sie dringend benötige neue Standortmöglichkeiten für die regionale, überwiegend mittelständisch geprägte #Wirtschaft erschließen. Das Gelände besteht aus einem nördlichen und einem südlichen Teilbereich. Im ersten Schritt soll der nördliche Teilbereich auf den Gebieten der Städte #Harsewinkel und #Gütersloh »entwickelt« werden.