LWL, Kinderschutz ist zentrales Thema für die Jugendpolitik

Mit den unfassbaren Fällen sexualisierter #Gewalt gegen #Kinder in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ist die öffentliche Verantwortung für den Kinderschutz in den Fokus der breiten Diskussion getreten. Wie arbeiten die Jugendämter im Kinderschutz? Was macht gute Praxis aus? Diese Fragen erörtern Fach- und Leitungskräfte der örtlichen Jugendämter regelmäßig im Austausch mit dem #LWL Landesjugendamt Westfalen. Auf Einladung des LWL Landesjugendamtes setzten sich jetzt rund 100 Mitglieder von kommunalen Jugendhilfeausschüssen und dem Landesjugendhilfeausschuss des LWL bei einer #Online #Tagung mit den Rahmenbedingungen und Faktoren für einen wirksamen Kinderschutz sowie den aktuellen Herausforderungen auseinander. Im Fokus der Fachveranstaltung stand die Frage, welchen Beitrag Jugendpolitik für einen Kinderschutz vor Ort leisten kann.

»Kinderschutz bezieht sich nicht nur auf das Thema sexualisierte Gewalt, sondern umfasst den Schutz vor allen Formen einer Kindeswohlgefährdung wie Vernachlässigung, psychische und emotionale sowie körperliche Misshandlung«, sagte LWL Jugenddezernentin Birgit Westers. »Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er muss auf allen Ebenen als gemeinsame und ressortübergreifende Aufgabe verstanden werden. Alle beteiligten Institutionen müssen ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Dabei hat natürlich auch das Jugendamt eine zentrale Rolle."«

Annette von dem Bottlenberg, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Kreis Soest und des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen Lippe: »Die örtlichen Akteure haben für einen gelingenden Kinderschutz eine große Bedeutung: Die Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen bestimmen mit über den konzeptionellen und finanziellen Rahmen, in dem Kinderschutz vor Ort umgesetzt und fachlich weiterentwickelt werden kann.« Weitere Fachveranstaltungen des LWL Landesjugendamtes Westfalen seien sinnvoll, um die Mitglieder der örtlichen Jugendhilfeausschüsse bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen, so von dem Bottlenberg weiter.

Die Online Tagung beschäftigte sich auch mit dem im Mai in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz NRW. Das Gesetz sei ein wichtiger Einstieg in einen umfassend landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll durch die Sicherung der hohen fachlichen Standards, einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteuren des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten gewährleistet werden. »Die größte Herausforderung dabei ist der Fachkräftemangel. Gelingender Kinderschutz braucht qualifizierte Fachkräfte in ausreichendem Umfang. Der akute Fachkräftemangel führt aber auch in den Jugendämtern zu Schwierigkeiten, überhaupt geeignete Fachkräfte zu finden«, so Westers. »Hier brauchen wir dringend neue Strategien und Handlungsoptionen, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.«