UV Strahlung, Sonnenschutz bereits ab April notwendig

Köln (ots)

Bereits ab April kann die UV Strahlung so stark sein, dass Sonnenschutz erforderlich ist. Das gilt insbesondere für Menschen, die im Freien arbeiten. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. In ihrer Zeitschrift »profi« klärt die BG ETEM über fünf weitverbreitete Irrtümer im Zusammenhang mit dem Sonnenschutz auf.

Irrtum Nummer 1, Bräune schützt die Haut

Auf vorgebräunter #Haut kommt es zwar seltener zum #Sonnenbrand, sie leidet aber trotzdem unter den Strahlen. Das zeigt sich zum Beispiel durch eine frühzeitige Hautalterung, wie Falten und Flecken.

Irrtum Nummer 2, unser Körper braucht die Sonne

Ja, aber in Maßen. UV Strahlung ist für die Erbsubstanz unserer Hautzellen problematisch. Gelingt es den Zellen nicht mehr, UV-Schäden selbst zu reparieren, können sie #Hautkrebs verursachen.

Irrtum Nummer 3, Kleidung schützt uns vor #Sonne

Nur bedingt. Normale Kleidung lässt auch UV Strahlen durch. Am besten eignen sich dunkle Langarmshirts oder spezielle #UV #Kleidung.

Irrtum Nummer 4, wer sich häufig eincremt, kann länger in der Sonne bleiben

Mit Sonnencreme verlängert man den Eigenschutz der Haut. Also die Zeit, bis ein Sonnenbrand entsteht. Nachcremen verlängert die Zeit nicht. Es ist aber wichtig, um den #Schutz aufrechtzuerhalten, zum Beispiel nach dem Kontakt mit #Wasser.

Irrtum Nummer 5, im Schatten bekommt man keinen Sonnenbrand

Stimmt leider nicht. Wolken, Sonnenschirme oder Bäume filtern nur einen Teil der schädlichen UV Strahlen.

Memocard Sonnenschutz

Die BG ETEM bietet eine Memocard an, die im Scheckkartenformat alle wichtigen Tipps zum Sonnenschutz auf den Punkt bringt. Die Tipps lassen sich einfach umsetzen. Die Memocard ist im Internet mit dem Webcode M19883579 zu finden.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.