Wer mich pflegt, soll mein Erbe bekommen

Viele Menschen verdrängen die eigene Endlichkeit und verpassen den Zeitpunkt, in dem sie noch bei vollen geistigen Kräften ihre eigene Nachfolge regeln könnten. Das ist zwar menschlich, führt aber nach dem Tod innerhalb der betroffenen Familien häufig zu Streit und Missgunst. Vor allem diejenigen Familienangehörigen, die den Verstorbenen bis zum #Tod zu Hause gepflegt haben, fordern jetzt finanziellen Ausgleich.

Erblasser sollten im Testament klar regeln, ob diejenigen Erben, die sie bis in den Tod gepflegt haben, neben der #Erbschaft auch einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Erben haben sollen oder nicht. Welche Formulierung hier zu verwenden ist, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung aufgezeigt.

Doch nicht alle Erben, die den Erblasser gepflegt haben, können die Pflegeaufwendungen von den Miterben erstattet verlangen. Welche das sind, wie hoch die Ausgleichszahlungen ausfallen und wie Erblasser in guten Zeiten ihre Nachfolge regeln sollten, damit das Erbe bei denjenigen ankommt, die die ganze Pflegelast tragen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke gern in einem Interview, Gastbeitrag oder Hintergrundgespräch. Der Geschäftsführer des Erbrechtsportals www.dieerbschuetzer.de hilft übergangenen Erben, ihren Pflichtteil durchzusetzen.

Hintergrund

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden hierzulande jährlich rund 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und damit mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen (51,3 Prozent) allein durch Angehörige zu Hause versorgt. 72 700 von ihnen hatten den höchsten Pflegegrad (5) und wiesen damit schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen ist hochbetagt und der Frauenanteil überwiegt. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.