Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht hat soeben den Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren um den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen betreffend den Kiesabbau aufgehoben. Angesetzt war die Verhandlung für Montag, 21. März 2022, 10.30 Uhr, im Hörsaal 1 der Universität Münster. Grund für die Terminsaufhebung ist eine Corona-Infektion der Berichterstatterin des zuständigen 11. Senats.

Die Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg wenden sich gegen die Änderung zweier Planaussagen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die durch Verordnung vom 23. Juli 2019 erfolgt sind. Damit wurden die Versorgungszeiträume und Fortschreibungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe (wie etwa Kies) um jeweils fünf Jahre auf 25 Jahre beziehungsweise 15 Jahre angehoben.

Ein neuer Termin soll kurzfristig mit den Beteiligten abgestimmt werden.

Es wird dann auch ein neues Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter geben.

Aktenzeichen 11 D 135/20.NE, 11 D 2/20.NE und 11 D 109/19.NE.