Von Fastenverordnungen und Schmachtlappen, LWL Alltagskulturforscher auf den Spuren zeitweiliger Enthaltsamkeit

Westfalen (lwl) Am Aschermittwoch, 2. März 2022, beginnt für (nicht nur katholische) #Christen die 40 tägige vorösterliche #Fastenzeit. »Die Idee dahinter ist, dass Fast- und Abstinenztage der körperlichen und geistigen Vorbereitung auf kirchliche Hochfeste dienen und gleichzeitig an biblisches Geschehen erinnern sollen«, erklärt Christiane Cantauw, Geschäftsführerin der Kommission Alltagskulturforschung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). »Der zeitweise Verzicht auf Nahrung ist nicht auf das Christentum beschränkt, sondern wird als religiöse Praxis auch in anderen Religionen, etwa im Islam oder im Hinduismus, gepflegt.«

Die römisch katholische #Kirche kennt sowohl Fast- als auch Abstinenztage: »Fasten bedeutet, dass man sich einmal am Tag sattessen und eine kleine Zwischenmahlzeit einnehmen darf, während unter Abstinenz der Verzicht auf Fleischspeisen verstanden wird«, so Cantauw.

Fastentage waren neben den 40 Tagen von Aschermittwoch bis Karsamstag (mit Ausnahme der Sonntage) auch die Adventstage, die Quatembertage (Mittwoch, Freitag und Samstag von vier bestimmten Wochen im Jahr), die Vorabende der kirchlichen Hochfeste Pfingsten und Weihnachten sowie die Tage vor Peter und Paul am 29. Juni, Mariä Himmelfahrt am 15. August und Allerheiligen am 1. November.

»Diese zahlreichen Fasttage konnte sich natürlich kaum jemand merken. Damit sie nicht vergessen wurden, war es eine wichtige Aufgabe der Pfarrer, den Gläubigen jeden Sonntag von der Kanzel aus ausdrücklich einzuschärfen, ob und wann in der nächsten Woche Fastengebote zu beachten waren«, sagt Cantauw. Das könne man noch heute in den so genannten Verkündbüchern nachlesen, die für einige Pfarrgemeinden erhalten geblieben sind, so beispielsweise für die Pfarrei Sankt Mauritius in Enniger (Kreis Warendorf). Hier seien seit dem frühen 19. Jahrhundert alle kirchlichen Angelegenheiten, die der Pfarrer von der Kanzel »verkündet« habe, sorgfältig notiert worden.

Äußerlich sichtbares Zeichen der Fastenzeit, war das Fastenvelum, ein großes, besticktes Tuch, das ab Aschermittwoch zwischen den Gläubigen und dem Altar hing. Es wurde als Zeichen der Fastenzeit angesehen und »Smachtlappen« oder »Hungertuch« genannt. Im 19. Jahrhundert haben viele Gemeinden die Hungertücher abgeschafft. Einige wenige der alten, bildreich bestickten Stücke haben aber die Zeiten überdauert. Das in Westfalen bekannteste ist das Hungertuch aus Telgte (Kreis Warendorf), das im dortigen Relígio-Museum zu sehen ist.

Das Hungertuch wurde am Mittwoch der Karwoche wieder abgenommen. An diesem Tag wurde die Lukaspassion verkündet, und genau an der Stelle, an der es heißt: »Der Vorhang des Tempels riss mittendurch» (Lukas 23,45), ließ der Küster den »Smachtlappen« zu Boden fallen.

Was die Vorschriften in der vorösterlichen Fastenzeit betraf, so gab es von Zeit zu Zeit bischöfliche Fastenverordnungen, die in den Kirchen mit einem Hirtenbrief zusammen verlesen wurden. Angesichts von Missernten, Hungerjahren und Kriegen war es sinnvoll, die strengen Fastengebote abzumildern. Das nutzten die Bischöfe des Bistums Münster beispielsweise im 19. Jahrhundert häufig. So erließ Bischof Johann Georg Müller den Gläubigen per Fastenverordnung von 1859 die mittwöchige Abstinenz im Advent. 

Außerdem waren – mit Ausnahme des Karfreitags – Fleischsuppen und mit (tierischem) Fett zubereitete Speisen auch an den Abstinenztagen gestattet. »Zahlreiche Bevölkerungsgruppen erhielten von den Pfarrern großzügige Dispense, die sie vom Fasten entbanden. Das waren zum Beispiel Fabrikarbeiter, Arme, Tagelöhner, gemischt-konfessionelle Familien, Reisende, Gastwirte und Militärpersonen. Auch diejenigen, die von Nicht-Katholiken eingeladen worden waren, durften eine Ausnahme machen«, erläutert Cantauw. »Wer eine Dispens erhalten hatte, sollte im Gegenzug nach Möglichkeit eine Spende entrichten. Das wurde den Gläubigen sehr ans Herz gelegt.«

Eine Fastenverordnung gab es übrigens auch nach dem Zweiten Weltkrieg: Am 21. Januar 1946 erließ der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, bistumsweit gültige Vorschriften für die Fastenzeit, die am 6. März 1946 begann. »Der Bischof erkannte durchaus, dass es für die meisten Gläubigen wohl kaum möglich war, den strengen Fastvorschriften und Abstinenzvorschriften Genüge zu tun. Deshalb verwies er auf die bereits 1939 erteilte ›allgemeine Dispens‹ und beharrte lediglich auf Aschermittwoch und Karfreitag als Fast- und Abstinenztage – an Öetzterem sei auch der Genuss von Fleischbrühe verboten. Wer konnte, der sollte aber ein ›Fastenalmosen‹ entrichten«, sagt Cantauw.

Spannend sei auch, dass der Bischof den Gläubigen Alternativen zum Nahrungsverzicht aufzeigte, die manch einem sehr bekannt vorkommen dürften: »Daher mögen besonders jene, die von der Beobachtung der Fastengebote dispensiert oder rechtmäßig entschuldigt sind, sich freiwillig andere angemessene Abtötungen auferlegen, indem sie sich zum Beispiel des Alkohols oder anderer erlaubter Genussmittel enthalten«, heißt es in der Fastenverordnung.

Der #Bischof stieß mit dieser Maßgabe nicht nur die Tür zum Nachdenken über mentale Abhängigkeiten und zeitweiligen Verzicht auf, der heute beispielsweise im Autofasten oder Handyfasten seinen Ausdruck findet, sondern er schuf die Möglichkeit eines (vorsichtigen) Wechsels von Verordnung und Gebot hin zu freiwilliger Buß Leistung.

Hintergrund

Mehr über die Veränderungen, die das Thema Fasten in den vergangenen Jahrzehnten erfahren hat, können Interessiert in dem Magazin »Graugold« erfahren. In dem Magazin für Alltagskultur gibt es einen Beitrag von Dörthe Gruttmann über die neuen Formen der Enthaltsamkeit.

Außerdem hat die Kommission für Alltagskultur in ihrem Blog »Alltagskultur« einen Beitrag zum Thema »#Fasten« veröffentlicht.