Verbraucherzentrale, Klimageld trotz Abschaffung der EEG Umlage finanzierbar

  • VZBV, Bundesregierung muss Einnahmen der CO2 Bepreisung noch im Jahr 2022 auch als Klimageld an private Haushalte zurückerstatten

  • Abschaffung der EEG Umlage voraussichtlich deutlich günstiger, als in 2021 zu erwarten war

  • Somit stehen umfangreiche finanzielle Mittel aus der #CO2 Bepreisung für ein #Klimageld an die Verbraucher zumindest in diesem Jahr zur Verfügung

  • VZBV, Verminderung und Abschaffung der EEG Umlage müssen vollständig an private Haushalte weitergeleitet werden und dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben

Die Koalition diskutiert darüber, im Rahmen ihres Energie Entlastungspaketes auch die EEG Umlage zum 1. Juli 2022 abzuschaffen. Dieser Schritt fällt laut Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) voraussichtlich günstiger aus, als 2021 zu erwarten war. Die durch den hohen Börsenstrompreis entstandenen Überschüsse auf dem EEG Konto können genutzt werden, um die Abschaffung im Jahr 2022 ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Die dadurch im Transformationsfonds und Klimafonds frei gewordenen Mittel sollte die Bundesregierung über ein Klimageld an die Verbraucher weiterleiten.

Überschüsse auf dem EEG Konto

»Aufgrund der hohen Ãœberschüsse auf dem EEG Konto werden für die frühzeitige Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 keine Mittel aus dem Transformationsfonds und Klimafonds benötigt. Diese Mittel sollten stattdessen als Klimageld an die privaten Haushalte als Ausgleich für die CO2 Bepreisung zurückerstattet werden«, sagt Thomas Engelke, Teamleiter für Energie und Bauen des VZBV. »Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Einsparungen bei der EEG Umlage vollständig bei den Verbrauchern ankommen. Sonst macht die Abschaffung der Umlage keinen Sinn [sic!]«, so Engelke.