»Vodafone Pass« verstößt gegen EU Recht

  • EuGH entscheidet im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen das Unternehmen

Berlin, 21. Februar 2022

Der sogenannte »Vodafone Pass« , mit dem Verbraucher ausgewählte #Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen nutzen können, ist mit dem EU Recht nicht kompatibel. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (ZVBV) entschieden.

Endgerätefreiheit verletzt

Der #Pass sah bisher vor, dass die #Nutzung der Partner #Apps auf einem anderen Gerät mittels Hotspot (»Tethering«) auf das Datenvolumen angerechnet wurde. Der VZBV sah darin einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit in Artikel 3, Absatz 1, TSM VO und klagte zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf.

Im September 2021 hat der EuGH nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dem OLG Düsseldorf, entschieden, dass die Ausgestaltung des Vodafone-Passes grundsätzlich gegen Artikel 3, Abssatz 3, TSM VO verstößt und damit auch die vom vzbv angegriffene Klausel. Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleich behandeln.

»Zeichen für #Netzneutralität«

»Das EuGH Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren. In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone-Pass nichts mit einem freien #Internet für alle Verbraucher zu tun«, so VZBV Vorstand Klaus Müller.