»Einwände einfach vom Tisch gewischt«, Landesregierung ignoriert Kritik am 16. Schulrechtsänderungsgesetz

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt das 16. Schulrechtsänderungsgesetz gegen Kritik, insbesondere am Digitalisierungsbereich, und gegen die Einwände eines Gutachten des parlamentarischen Gutachterdienstes (Information 17/355) durch.

Das Gutachten sieht das #Gesetz in Teilen als verfassungsrechtlich zu beanstanden an. Dieses Vorgehen der Landesregierung kritisiert die Bildungsgewerkschaft GEW NRW aufs Schärfste. »Die Kritik am neuen Schulrechtsänderungsgesetz war differenziert und deutlich. Es ist daher unverständlich, dass die Landesregierung diese berechtigten Einwände einfach vom Tisch wischt«, so Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW. »Eine funktionierende digitale Infrastruktur braucht mehr, als Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zu versorgen.«

In dem genannten Gutachten und in Stellungnahmen – darunter eine der GEW NRW – wurden umfangreiche Änderungen angemahnt, nicht zuletzt im Digitalisierungsbereich. Der Gesetzentwurf schafft unter anderem die Rechtsgrundlage, um Lehr- und Lernsysteme in Schule nutzen zu können. Was grundsätzlich zu begrüßen ist, hätte ergänzt werden müssen. »Auch das vorgestellte Gutachten macht deutlich, dass die technische Ausstattung auch der Schüler nicht ausreichend geregelt ist. In der Realität scheitern Videokonferenzen mitunter an zu geringer Bandbreite oder einer nicht ausreichenden Versorgung mit Endgeräten. Dieser Ausstattungsanspruch ist nicht umfassend genug geregelt. Das Land muss insbesondere finanziell schlechter gestellte Familien stärker unterstützen. Sonst kann das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe schlimmstenfalls gefährdet sein. Dass die Landesregierung diese Einwände nicht zur Grundlage einer Ãœberarbeitung gemacht hat, kann ich nicht nachvollziehen«, unterstreicht die Landesvorsitzende.

Fragen bezüglich der Verwendung von Lehr- und Lernsystem, deren Einsatz und deren Datenschutzkonformität bräuchten dringend an vielen Stellen Klarstellungen. So würden beispielsweise Schulleiter*innen später die Verantwortung für den Datenschutz tragen, aber bei der Auswahl von Lehr- und Lernsystemen im Vorfeld nicht beteiligt werden. Auch Regelungen bezüglich der Mitbestimmung von Lehrerräten und Personalräte wurden nicht umfassend geklärt.

»Diese Augen zu und durch Politik ist umso bedauerlicher, da das Gesetz durchaus wichtige Änderungen vornimmt und nun ein Schatten darauf fällt, weil berechtigte Einwände ignoriert wurden«, so Ayla Çelik.