Esther Omlin, Ansprechpartnerin für nationales und internationales Strafrecht in der Schweiz

Ãœber Esther Omlins Expertise im Bereich des Strafrechts

Im Laufe ihrer Karriere hat sich Esther Omlin viel mit dem Thema Strafrecht befasst. Dabei hat nicht nur das Schweizer Strafrecht ihr Interesse geweckt, sondern auch der Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts. Mittlerweile berät sie ihre Klienten als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern bei allen Belangen, die sich um dieses Themengebiet drehen. Hierfür profitiert Esther Omlin von einem umfangreichen Netzwerk aus verschiedenen spezialisierten Juristen und Experten. 

Ãœber Esther Omlin

Dr. Iur. Esther Omlin hat sowohl ihr zweisprachiges Lizentiat als auch ihr Doktorat an der Université de Fribourg absolviert und später zahlreiche Aus- und Weiterbildungen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht durchschritten. Neben Deutsch und Englisch spricht die Juristin auch Französisch und Russisch, was ihr für ihre Arbeit als Oberstaatsanwältin im nationalen und internationalen Recht zugutekam. Sie ist Mitglied der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, innerhalb deren sie sich um die Prüfung und Analyse der menschenrechtlichen Verhältnisse in Gefängnissen, Psychiatrien und Heimen sowie die Beobachtung der schweizerischen und europäischen Zwangsrückschaffungsflüge kümmert. Darüber hinaus ist Esther Omlin Präsidentin der Vereinigung der schweizerischen Staatsanwälte mit Führungsfunktion. 

Esther Omlins Netzwerk für nationales und internationales Strafrecht

Um den Klienten die bestmögliche Beratung zu gewährleisten, hat Esther Omlin ein Netzwerk für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts aufgebaut. Die Kompetenzen dieses Netzwerks liegen aber auch im Recht der internationalen Organisation, internationalen Beschaffungswesen, nationalen und internationalen Klimarecht und Umweltrecht, Medizinrecht und in der Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht. Die unabhängigen, außerordentlichen Staatsanwälte, Anwälte, UNO Experten, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und #IT Spezialisten führen Strafuntersuchungen durch, verfassen Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leisten Beratungsdienste.

Das Strafrecht in der Schweiz

Das Schweizer Strafrecht gilt allgemein als etwas milder als es in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Doch Esther Omlin weiß, dass auch in der Schweiz Verurteilte je nach Straftat mit langen Freiheitsstrafen rechnen können. Das Strafrecht in der Schweiz bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen zentralen Grundsatz, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches nachzulesen ist und festlegt, dass eine Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch das formelle Gesetz tatsächlich begründet ist, dass die Tat eine strafbare Handlung war. Insgesamt werden in der Schweiz drei verschiedene Arten von Strafe verhängt: Buße, Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Welche Strafe wann in Kraft tritt, ist abhängig vom begangenen Delikt. 

Die Höchststrafe in der Schweiz

Esther Omlin erklärt, dass als Höchststrafe in der Schweiz die lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt ist. Diese tritt jedoch nur in seltenen und besonders schweren Fällen wie Mord, Entführung, Folter, schwerer Körperverletzung oder schweren Fällen gegen das Vermögen ein. Doch auch hier bedeutet lebenslang nicht zwangsläufig wirklich lebenslang – bei guter Führung kann auch eine Verkürzung auf zehn oder 15 Jahre erwirkt werden.