Peter Hahn zum Geschäftsführer der MPB Mehrwegpool der Brauwirtschaft eG bestellt

Düsseldorf, 8. Februar 2022

Rechtsanwalt Peter Hahn wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zum Geschäftsführer der MPB Mehrwegpool der Brauwirtschaft eG bestellt und in den Vorstand berufen.

»Wir freuen uns«, so Aufsichtsratsvorsitzender Michael Hollmann, »mit Peter Hahn einen Kenner der Brauwirtschaft gewonnen zu haben, der in seiner 14-jährigen Tätigkeit als Hauptgeschäfts­führer des Deutschen Brauer-Bundes e.V. unter Beweis gestellt hat, dass er die Interessen einer heterogenen Branche zusammenführen kann.« Mit seiner Tätigkeit werde die Initiative für ein genossenschaftlich organisiertes, ökologisch vorteilhaftes Mehrwegpoolsystem der deutschen #Brauwirtschaft gestärkt. Dabei kommen Hahn nicht nur die Kenntnis der Strukturen der Brau­wirtschaft zugute, sondern auch seine Vernetzung zum Parlament, zu den Ministerien und NGOs.

In der MPB eG sieht Hahn einen »Gewinn für die deutsche Brauwirtschaft«. Die hier organisierten Brauereien können gemeinsam einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des Mehrwegsystems leisten. »Das politische Bekenntnis zur Kreislauf­wirtschaft erfährt durch Einheitsgebinde und deren multilaterale und häufige Wiederverwendung neuen Schub, weil hier auf bewährte Standardformen zurückgegriffen werden kann«, unterstreicht Peter Hahn. Durch einheitliche Flaschen werde die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gestärkt. Das hierfür erforderliche Instrumentarium sei mit den im Markt befindlichen und bewährten Flaschen und Gebinden vorhanden. Durch den genossenschaftlichen Zusammenschluss könne nun eine Optimierung von Glas-Mehrweg nicht nur im Interesse der Brauwirtschaft, sondern auch des Getränkefachgroßhandels und nicht zuletzt der Umwelt erreicht werden, anstatt unnötige Kosten durch neue Gebinde oder Individualflaschen zu verursachen und die Sortier­problematik weiter anzuheizen. Den am Pool teilnehmenden Brauereien garantiert die Genossenschaft aufgrund ihrer Rechtsform und ihrem Regelwerk die gleichberechtigte Teilhabe ungeachtet ihrer unterschiedlichen Größe.